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Innenminister Lorenz Caffier zur Entscheidung des Landesverfassungsgerichts:

ID: 1304217

(ots) - "Ich nehme die Entscheidung des
Landesverfassungsgerichts zur Kenntnis und sehe mich in meiner
Auffassung bestärkt. Das Gericht hat festgestellt, dass der Antrag
der NPD-Landtagsfraktion unzulässig war und ich ihn zu Recht
abgelehnt habe. Sollten jetzt einzelne Abgeordnete der
NPD-Landtagsfraktion einen Antrag auf einen Besuch der
Erstaufnahmeeinrichtung stellen, werden wir diesen sorgfältig prüfen,
denn nur Abgeordneten, und nicht ihren Fraktionsmitarbeitern wurde
ein Zugangsrecht eingeräumt. Das Ministerium wird dabei selbst
festlegen, wann und in welcher Art und Weise dies ermöglicht wird.
Das hat das Landesverfassungsgericht dem Innenminister ausdrücklich
zugestanden. Für mich wird dabei die öffentliche Sicherheit an erster
Stelle stehen, selbstverständlich schließt die öffentliche Sicherheit
die persönliche Sicherheit der Asylbewerber ein. Der Schutz der
Flüchtlinge und Asylbewerber in dieser Aufnahmeeinrichtung und ihrer
Persönlichkeitsrechte wird oberste Priorität haben", betonte
Innenminister Lorenz Caffier. "An meiner Haltung zu dieser
scheinheiligen und unverhüllten Provokation wird sich auch nach der
Gerichtsentscheidung nichts ändern, im Gegenteil, es bestärkt mich
darin, alles zu tun, damit das NPD-Verbotsverfahren am Ende nur ein
Ergebnis hat, das Verbot dieser dem Nationalsozialismus
wesensverwandten Partei. Wenn dies gelingt, brauchen wir uns nicht
mehr mit solchen Anträgen zu befassen."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de




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Datum: 01.09.2015 - 13:25 Uhr
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