Waldeck-Frankenberg - Schulanfänger sind im Straßenverkehr besonders gefährdet - Polizei gibt Tipps
(ots) - Die Sommerferien neigen sich ihrem Ende entgegen
und schon nächste Woche sind die Schulkinder wieder auf unseren
Straßen unterwegs. Grundschüler und vor allen die Schulanfänger sind
im Straßenverkehr besonders gefährdet. Der tägliche Weg zur Schule
bereitet ihnen Probleme. Statistiken belegen, dass das Unfallrisiko
für Schulkinder im Altersbereich von sechs bis sieben Jahren zwischen
07.00 Uhr und 08.00 Uhr sowie zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr - also
vor Schulbeginn und nach Schulende sowie zur Spielzeit am Nachmittag
- am höchsten ist.
Uwe Maier und Andre König von der Jugendverkehrsschule der
Korbacher Polizei geben den Erziehungsberechtigten folgende Tipps, um
die Gefahren für ihre Kinder zu minimieren:
um Schulwegstress zu vermeiden, die
Schulkinder morgens frühzeitig zur Schule schicken.
Kinder sollten im Straßenverkehr stets helle
Kleidung tragen Reflektoren an Kleidung und
Büchertasche erhöhen die Erkennbarkeit Der
kürzeste Schulweg ist nicht immer der sicherste Schulweg
Schulwegpläne geben Aufschluss auf mögliche
sichere Routen Eltern sollten die beste Route
bzw. Schulweg immer gemeinsam mit den Kindern festlegen und
frühzeitig einüben Beim wiederholten
Begehen/Trainieren des Schulweges, sollte das Kind nach und nach zu
mehr Selbständigkeit gelangen
Straßenüberquerung nur an übersichtlichen
oder gesicherten Stellen (Fußgängerüberweg oder Lichtzeichenanlage)
Auch bei wenig Verkehr grundsätzlich erst an
der Bordsteinkante anhalten und sich dann nach links, rechts, links
orientieren! Fußgängerüberweg und LZA sind
auch nicht 100 % sicher. Warten bis der fließende Verkehr auch
wirklich anhält Vor dem Überqueren einer
Straße Sichtkontakt mit dem Kraftfahrer aufnehmen
Gelegentliche Kontrolle um festzustellen, ob
die festgelegte Route eingehalten wird Wo
Schulwegdienste (Schülerlotsen/Elternlotsen) den Schulweg absichern,
diesen in Anspruch nehmen Eltern, die ihre
Kinder mit dem Auto zur Schule bringen, dürfen sie nur in einem
zugelassenen, altersgerechten Kindersitz transportieren und sollen
sie nur nach rechts aussteigen lassen (Gehwegseite).
Haltverbote an Schulen beachten!
Vor Ablegen der Fahrradprüfung Schulkinder
nicht mit dem Fahrrad zur Schule schicken
Volker König Polizeihauptkommissar
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Pommernstr. 41
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Datum: 02.09.2015 - 13:51 Uhr
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