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Fahrradkontrollen der Polizei im Landkreis Peine - Ergebnisse des Kontrolltages

ID: 1305159

(ots) - Wie bereits in den örtlichen Medien berichtet,
führte die Polizei in Peine zur Senkung der Unfallzahlen mit
Verletzten, heute eine großangelegt Fahrradkontrolle durch.

Bei den Kontrollen in Stadt und Landkreis Peine wurden am Mittwoch
den ganzen Tag über zahlreiche Fahrradfahrer und andere
Verkehrsteilnehmer überprüft. Die Polizei kontrollierte dabei u.a.
im gesamten Stadtgebiet Peine, der Gemeinde Ilsede, sowie in den
anderen Gemeinden des Landkreises.

Die Polizei kontrollierte insgesamt 450 Fahrzeuge, davon waren 24
Kraftfahrzeuge. Hierbei wurden 103 Verstöße der unterschiedlichsten
Art ( u.a. 1 Verstoß gegen Rotlicht) festgestellt. 20 x wurden zudem
auch noch mündliche Verwarnungen ausgesprochen, weil es sich nur um
sehr geringfügige Verstöße handelte. Daneben stellten die
kontrollierenden Beamten noch drei Mängelmeldungen aus, so dass diese
Radfahrer ihr Fahrrad erneut bei der Polizei vorstellen müssen.

Aber nicht nur verwarnt wurde von den Beamten, sondern Radfahrer,
die sich vorbildlich verhielten und bei denen die Räder in Ordnung
waren erhielten eine kleine "Belohnung" in Form einer Tüte Gummibären
von den eingesetzten Beamten. Eine Besatzung wurde sogar von einem
älterer Herr angesprochen, der ihnen mitteilte, dass an seinem
Fahrrad alles in Ordnung sei und ob er denn nun auch eine Tüte
Gummibären bekommen könnte.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang noch mal darauf hin, dass
sie auch weiterhin verstärkte Kontrollen der Fahrradfahrer
durchführen wird, um die Einhaltung der auch für die Fahrradfahrer
geltenden Verkehrsvorschriften zu überprüfen Dabei wird es nicht nur
bei Ermahnungen bleiben, sondern sie wird auch, wie am heutigen Tag,
bei Verstößen, gebührenpflichtig verwarnen.

Nachfolgend daher noch mal die wichtigsten Regeln für Radfahrer:





- Radwege und andere für die Benutzung freigegeben Flächen dürfen
von Radfahrern ausschließlich in der dafür vorgesehenen Richtung
benutzt werden.

- Die linke Seite darf nur benutzt werden, wenn dies durch
Beschilderung erlaubt ist.

- An Kreuzungen und Einmündungen gelten die gleichen Lichtzeichen
wie für den Autoverkehr( z.B. sind bei einem Rotlichtverstoß 60
- 180 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg möglich)

- Die Regeln der Straßenverkehrsordnung gelten für alle
Verkehrsteilnehmer, somit auch für Radfahrer

- Alkoholisiertes Radfahren ist keine Ordnungswidrigkeit,
eventuell aber eine Straftat. Ab 1,6 Promille sind Geld und
Freiheitsstrafen möglich; bei Auffälligkeiten kann dies bereits
ab 0,3 Promille gelten

- Auch bei Radfahrer kann eine Medizinisch-Psychologische
Untersuchung (MPU) angeordnet werden

- Daraus ergibt sich, das auch der Entzug der Fahrerlaubnis
möglich ist.

Bei Fragen zu diesem und anderen Themen rund ums Fahrrad gibt die
Polizei gern Auskunft.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Salzgitter
Polizeikommissariat Peine
Peter Rathai
Telefon: 05171/999-222
E-Mail: peter.rathai(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.polizei.niedersachsen.de


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Datum: 02.09.2015 - 18:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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