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Schulbeginn in Niedersachsen - Polizei ruft Autofahrerinnen und Autofahrer zu besonderer Vorsicht auf - Tips für den neuen Schulweg

ID: 1305890

(ots) -
Mit dem Einschulungstermin am Samstag, dem 05.09.2015, beginnt in
Niedersachsen für rund 67.ooo sogenannte ABC-Schützen ein neuer
Lebensabschnitt. Dieser beinhaltet auch das Zurücklegen des neuen
Schulweges.

Es ist nach wie vor so, dass die Kinder das "schwächste Glied" in
der Kette der Verkehrsteilnehmer darstellen. Verkehrsunfälle mit
ihnen gehören zum traurigsten Kapitel unseres Verkehrs¬alltages. Im
Durchschnitt kam im Jahr 2014 alle 18 Minuten ein Kind im Alter von
unter 15 Jahren im Straßenverkehr zu Schaden. Insgesamt waren es 28
674 Kinder, die im Jahr 2014 auf Deutschlands Straßen verunglückten
(+ 1,9 % gegenüber 2013). Davon starben 71 Kinder, 13 mehr als im
Vorjahr.

Bedenken sie bitte, dass Kinder den Straßenverkehr anders
wahrnehmen. Sie können Geschwindigkeiten und Entfernungen nicht so
einschätzen wie Erwachsene. Kinder können noch nicht über Autos
hinweg schauen und werden von anderen Verkehrsteilnehmern oftmals
sehr spät oder gar nicht erkannt.

Die Eltern können ihren Schützlingen unter anderem mit
nachfolgend aufgeführten Punkten helfen, den Schulweg sicher zu
meistern: Legen Sie gemeinsam den Schulweg fest und üben sie
richtiges Verhalten an möglichen Gefahrenpunkten. Neben dem Training
mit den Kindern gilt es aber auch, bei der Fahrt mit dem Auto zur
Schule einiges zu beachten. Ganz wichtig ist die richtige Sicherung
im Auto. Kinder bis zum 12. Lebensjahr und 1,50 Meter Körpergröße
müssen geeignete Kindersitze haben.

Besondere Gefahrensituationen entstehen beim Ein- und Aussteigen.
In einem kurzen Zeitraum fahren viele Autos vor, halten, wenden oder
fahren wieder an. Dadurch entstehen gefährliche Situationen für die
Kinder. Halten Sie nicht direkt am Eingangsbereich der Schule!

Suchen Sie sich möglichst etwas abgesetzt von der Schule einen




geeigneten Parkplatz und begleiten Sie Ihr Kind den Rest des Weges zu
Fuß. Lassen Sie ihre Kinder immer zur Gehwegseite aussteigen. Hierbei
ist besonders auf Radfahrer zu achten. Immer wieder kommt es durch
eine sich plötzlich öffnende Autotür zwischen Fußgängern und
radfahrenden Kindern zu folgenschweren Kollisionen.

Es bleibt anzumerken, dass Schulanfänger nicht mit dem Rad zur
Schule fahren sollten. Ein sechsjähriges Kind ist den Erfordernissen
des Straßenverkehrs noch nicht gewachsen. Während der 3. und 4.
Klasse findet in den Schulen intensives Radfahrtraining statt. Erst
danach sollten Sie Ihr Kind mit dem Rad am Straßenverkehr teilnehmen
lassen. Vorher wird dringend davon abgeraten, Kinder ohne Begleitung
eines Erwachsenen mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen.

Des weiteren tragen sogenannten Reflexmaterialien und entsprechend
helle Bekleidung zur besseren Wahrnehmung der Schulkinder bei.

An die Autofahrer möchte die Polizei appellieren, besonderes
Augenmerk auf am Fahrbahnrand befindliche Kinder zu richten. Diese
sind voller neuer Eindrücke und Erlebnisse, toben und spielen mit
anderen Kindern, reagieren mitunter spontan. Es ist mit einem
plötzlichen über die Straße laufen zu rechnen. Daher gilt: Fuß vom
Gas, Erhöhung der Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft , wann immer
Kinder am Fahrbahnrand sind.

Eine große Gefahrenstelle auf dem Schulweg stellen auch die
Bushaltestellen dar. Hier gilt, wenn sich ein Schulbus mit
eingeschalteter Warnblinkanlage der Haltestelle nähert, darf dieser
nicht überholt werden. Hält der Bus an der Haltestelle mit
eingeschaltetem Warnblinklicht, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit
(4-7 km/h) an diesem vorbei gefahren werden. Diese gesetzliche
Regelung des § 20 StVO gilt auch für den Gegenverkehr derselben
Fahrbahn. Wenn notwendig, müssen die Fahrzeugführer warten. Sollte
kein Warnblinklicht eingeschaltet sein, darf nur vorsichtig an dem
Bus vorbei gefahren werden.

Auch für die Schulanfangsaktion 2015 ist das Motto "Zur Schule -
Möglichst zu Fuß" als ein Schwerpunktthema festgelegt worden. Ein
entsprechendes Tagebuch, sowie die dazugehörigen Aufkleber sind beim
Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Stade erhältlich.
Zudem wird erneut die Rolle der Erziehungsberechtigten als Vorbild
für ein sicherheitsorientiertes Verkehrsverhalten betont. Dazu wird
ein Elternbrief in unterschiedlichen Sprachen vorgehalten, der auf
die Themenfelder "Sicher zur Fuß zur Schule", "Sicher mit dem Bus
zur Schule" und "Sicher mit dem Auto zur Schule" hinweist. Diese
Elternbriefe stehen als PDF-Dokument auf der Internetseite
www.landesschulbehoerde-niedersachen.de zum Download zur Verfügung.
Die Polizei wird am Einschulungstag mit gezielten
Verkehrssicherheitsaktionen in räumlicher Nähe von Grundschulen Flyer
in Form der "Kleinen Füße" verteilen.

Abschließend bleibt noch darauf hinzuweisen, dass sowohl der
Landkreis Stade, wie auch die Polizei, verstärkt zum Schulauftakt
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen durchführen werden. Im besonderen Focus
stehen hierbei Geschwindigkeitsüberprüfungen, die ordnungsgemäße
Sicherung von Kindern, falsches Parken, sowie das Verhalten an
Fußgängerüberwegen, Lichtsignalanlagen und Bushaltestellen.

Thomas Mehnen, PHK Verkehrssicherheitsberater der
Polizeiinspektion Stade




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de


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Datum: 04.09.2015 - 08:44 Uhr
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