Lebensgefährliche Bahnfahrt
(ots) - Viel Glück hatte gestern eine 24-Jährige Frau,
die mit dem Zug von Stuttgart nach Heilbronn unterwegs war. Um 11:15
Uhr nutzte sie am Bahnhof in Biesigheim einen betriebsbedingten
Zughalt, um am Bahnsteig eine Zigarette zu rauchen und ließ ihr
Reisegepäck im Zug zurück. Als sich der Zug sich wieder in Bewegung
setzte, stand die Frau immer noch am Bahnsteig und stellte zu ihrem
Entsetzen fest, dass sich die Türen der Doppelstockwagen nicht mehr
öffnen ließen. In Sorge um ihr Reisegepäck sprang auf das schmale,
eingeklappte Trittbrett des Waggons, um so in der Nähe ihres Gepäcks
zu bleiben und hielt sich an einem kleinen Vorsprung über der Türe
fest. Zum Glück erkannte ein Reisender im Zug die lebensgefährliche
Situation und betätigte sofort die Notbremse. Bei der Weiterfahrt auf
dem Trittbrett des Waggons wäre es unweigerlich zu einer Kollision
mit einem entgegenkommenden Zug gekommen. Die junge Frau kam jedoch
mit dem Schrecken davon und blieb glücklicherweise unverletzt.
Beim Halt in Heilbronn wurde sie an die Bundespolizei übergeben
und muss nun aufgrund der nicht unerheblichen Auswirkungen auf den
Bahnbetrieb mit einer Anzeige rechnen.
Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor den Gefahren im
Bahnverkehr.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Janna Küntzle
Telefon: 0711 / 55049 - 109
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.09.2015 - 16:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1308364
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI S
Stadt:
Besigheim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Lebensgefährliche Bahnfahrt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Stuttgart (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).