Pressemeldung Polizeikommissariat Oberharz in Clausthal-Zellerfeld
(ots) - Verkehrsüberwachung:
Mit dem Ziel, die Anzahl der Verkehrstoten und -opfer auf unseren
Straßen zu reduzieren, fand am Nachmittag des 08. September im
Bereich des Polizeikommissariates Oberharz eine Schwerpunktkontrolle
"Rückhaltesysteme" statt. Das Anlegen des Sicherheitsgurtes kann
helfen, gerade auch im innerörtlichen Bereich die körperlichen Folgen
von Kollisionen zu minimieren. Leider mussten während des etwa 8
stündigen Kontrollzeitraumes insgesamt 20 Verstöße festgestellt und
geahndet werden. Während 13 Fahrzeugführer/-nutzer den erforderlichen
Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten, splitten sich die weiteren
Ordnungswidrigkeiten in das missbräuchliche Benutzen eines
Mobiltelefons, das Missachten des Rotlichtes einer Lichtsignalanlage
oder leichte technische Mängel am Fahrzeug auf.
Unfallgeschehen:
Dienstag Nachmittag, zwischen 14.55 und 17.00 Uhr kam es in
Clausthal-Zellerfeld zu insgesamt drei Verkehrsunfällen, bei denen
die Verursacher sich jeweils unerlaubt von den Unfallstellen
entfernten, ohne die Feststellungen ihrer Person ermöglicht zu haben.
Die sogenannten Parkplatzunfälle (Rangieren, Türen unachtsam öffnen)
konnte aufgrund von aufmerksamen Zeugen alle aufgeklärt werden, da
sich die Zeugen die Kennzeichen gemerkt hatten. Insgesamt wurden bei
den Unfällen Schäden in Höhe von ca. 3400 EUR verursacht. Gegen die
jeweiligen Unfallverursacher wurden Strafverfahren wegen des
unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet.
Ein weiterer "Parkplatzunfall" ereignete sich in der Nacht zum
09.09., gegen 00.50 Uhr in Clausthal-Zellerfeld, Graupenstraße. Beim
Ausparken mit seinem Fahrzeug beschädigte ein Fahrzeugführer das
hinter seinem Pkw stehende Fahrzeug. Der entstandene Sachschaden wird
insgesamt auf 1500 EUR geschätzt.
Straftaten:
Am Dienstag, den 08.09., gegen 17.25 Uhr, kam es in
Clausthal-Zellerfeld, zunächst zu Streitigkeiten zwischen
Jugendlichen/Heranwachsenden. Nachdem sich die Parteien mit Worten
nicht einigen konnten, kam es zu wechselseitigen Körperverletzungen,
in deren Verlauf die Beteiligten sich würgten und versuchten,
Kopfstöße zu setzen. Zur Schlichtung der Auseinandersetzung kam ein
Nachbar dazu, der die Auseinandersetzung beobachtet hatte und sich
zur optischen Untermalung der Ernsthaftigkeit seines Auftreten mit
einem Baseballschläger bewaffnet hatte. Zum Einsatz des
Baseballschlägers kam es nicht; die Verletzungen der Beteiligten sind
insgesamt als leicht anzusehen. Die einschreitenden Beamten trennten
die Parteien voneinander und fertigten anschließend insgesamt drei
Strafanzeigen./Jae.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0
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Datum: 09.09.2015 - 14:39 Uhr
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