Dreister Diebstahl aus PKW
(ots) - HC/ Bielefeld -Innenstadt- Am Mittwoch, den
09.09.2015, zwischen 13:30 Uhr und 14:00 Uhr wurde in der
August-Bebel-Straße aus einem geparkten weißen VW Caddy mit
Lipper-Kennzeichen ein schwarzes iPad mini entwendet. Der 27-jährige
Caddyfahrer hatte das iPad auf das Armaturenbrett gelegt. Die
Beifahrerseitenscheibe war halb heruntergelassen. Während er zusammen
mit seinem 49-jährigen Chef aus Lage nur wenige Meter entfernt an
dessen Firmenwagen stand, entwendete ein unbekannter Täter mittels
durchgreifen durch das halb geöffnete Fenster das iPad aus dem VW
Caddy. Die Schadenshöhe beträgt mehrere Hundert Euro. Zwischen 08.00
Uhr und 11:10 Uhr kam es an der Straße Ravensberger Park ebenfalls zu
einem Diebstahl aus einem PKW. Aus einem grünen VW Transporter der
Umweltbetriebe Bielefeld wurde ein Portemonnaie einwendet. Vermutlich
gelangte der Täter durch eine nicht richtig verschlossene Fahrzeugtür
ins Fahrzeug und entwendete dort aus einem Rucksack das Portemonnaie.
Zeugenhinweise nimmt das Kriminalkommissariat 12 unter 0521/ 545-0
entgegen.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
Fax: 0521/545-3025
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 10.09.2015 - 08:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1309131
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Dreister Diebstahl aus PKW"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).