Gefährliches Verhalten am Fußgängerüberweg - Pulheim
(ots) -
Eine Mutter überquerte mit ihrem vierjährigen Kind die Straße. Ein
Autofahrer fuhr ohne zu halten weiter.
Am Mittwoch (09. September) befand sich eine 36-jährige Mutter um
08:50 Uhr mit ihrem Kind auf dem Fußgängerüberweg der Sinthener
Straße, Höhe REWE-Markt. Die Mutter stieg ab und schob ihr Fahrrad,
ihr Sohn rollte auf einem Kinderfahrrad daneben in geringem Abstand
weiter. Autofahrer aus Richtung Sinthern ermöglichten beiden, den
Fußgängerüberweg zu nutzen und hielten an.
Anders ein Autofahrer, der sich dem Überweg mit seinem silbernen
Kleinwagen aus Richtung Geyen näherte: Er beschleunigte nach Angaben
der Zeugin sein Fahrzeug, umfuhr beide mit einem Schlenker und setzte
seine Fahrt fort, ohne anzuhalten!
Die 36-Jährige erstattete gegen den unbekannten Autofahrer Anzeige
wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Die Polizei weist darauf hin, dass das falsche Verhalten hohe
Bußgelder nach sich zieht. Ermöglicht man einem bevorrechtigten
Fußgänger an einem Überweg nicht das Überqueren oder fährt nicht mit
mäßiger Geschwindigkeit heran, so werden 80,- Euro Bußgeld und ein
Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister fällig. Kommt der
Tatbestand der Gefährdung hinzu, so werden 100,- Euro und ein Punkt
verbucht. Bei einem Unfall sind es 120,- Euro und ein Punkt. (bm)
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
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Datum: 10.09.2015 - 10:00 Uhr
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