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Anhänger zu schwer - Straftat wegen Fahren ohne Führerschein

ID: 1309527

(ots) -
Polizisten stoppten am Mittwochabend (9.09., 23:50 Uhr) im Rahmen
einer Verkehrskontrolle einen Lkw mit Anhänger auf der Autobahn 1 am
Rastplatz Münsterland. Der 47-jährige Fahrer aus Hannover konnte nur
die Führerscheinklasse C vorweisen. Da der Anhänger das für diese
Klasse zugelassene Gewicht überschritt, untersagten ihm die Beamten
die Weiterfahrt. Den 47-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, vor
Fahrtantritt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zu prüfen,
welches im Fahrzeugschein aufgeführt ist. Überschreitet es die
Vorgabe der Führerscheinklasse, ist das Führen des Gespanns nicht
erlaubt und stellt eine Straftat dar.

Verfasserin: Stefanie Kaup




Rückfragen bitte an:

Polizei Münster
Antonia Linnenbrink
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/




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drucken  als PDF  an Freund senden   PRESSEMITTEILUNG vom 10.09.2015 / Stand: 13.55 Uhr / Neckar-Odenwald-Kreis / Main-Tauber-Kreis  Oberhausener Konzept zeigt Wirkung - Nachbarn sind wachsam - Polizei nimmtüber 5 Dutzend Täter fest
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Datum: 10.09.2015 - 13:59 Uhr
Sprache: Deutsch
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