Anhänger zu schwer - Straftat wegen Fahren ohne Führerschein
(ots) -
Polizisten stoppten am Mittwochabend (9.09., 23:50 Uhr) im Rahmen
einer Verkehrskontrolle einen Lkw mit Anhänger auf der Autobahn 1 am
Rastplatz Münsterland. Der 47-jährige Fahrer aus Hannover konnte nur
die Führerscheinklasse C vorweisen. Da der Anhänger das für diese
Klasse zugelassene Gewicht überschritt, untersagten ihm die Beamten
die Weiterfahrt. Den 47-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, vor
Fahrtantritt das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zu prüfen,
welches im Fahrzeugschein aufgeführt ist. Überschreitet es die
Vorgabe der Führerscheinklasse, ist das Führen des Gespanns nicht
erlaubt und stellt eine Straftat dar.
Verfasserin: Stefanie Kaup
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Polizei Münster
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E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
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Datum: 10.09.2015 - 13:59 Uhr
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