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Hobby-Baumfäller muss 1.200.- Euro Strafe für Beinahe-Zugunglück zahlen

ID: 1310198

(ots) - Am 2. Juni diesen Jahres sorgte ein
43-jähriger Mann bei Sigmaringen durch Unachtsamkeit fast für ein
Bahnunglück. Wie die Bundespolizeiinspektion Konstanz damals
berichtete (http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/116092/3037659),
wollte der Mann auf seinem Grundstück eine 15 Meter hohe Tanne
einkürzen. Als er sich ans Werk machte, fiel jedoch der obere Teil
des Baumes auf die direkt neben dem Grundstück verlaufende
Bahnstrecke. Ein sich gerade nähernder Personenzug konnte trotz
Schnellbremsung die Kollision nicht mehr verhindern; der Baum fiel
gerade einmal zehn Meter vor den ca. 70 km/h schnellen Zug. Dieser
wurde damals zwar nicht beschädigt, dennoch bestand für die 50
Fahrgäste und den Lokführer eine nicht unbeträchtliche Gefahr.
Immerhin lag der Unfallort unmittelbar vor einer Eisenbahnbrücke über
die Donau.

Die Bahnstrecke war über drei Stunden gesperrt. Auf der Strecke
Sigmaringen-Tuttlingen fielen drei Züge aus. Spezialisten der
Bundespolizeiinspektion Konstanz waren vor Ort und ermittelten die
Umstände des Unfallhergangs.

Das Amtsgericht Sigmaringen sah es nun als bewiesen an, dass der
Mann nicht ausreichend auf die Fallrichtung der Tanne geachtet hatte.
Dass der Baum auf die Gleise fiel, sei für ihn vorhersehbar und
vermeidbar gewesen. Per Strafbefehl wurde der Mann wegen des
gefährlichen Eingriffes in den Bahnverkehr zu 40 Tagessätzen zu je
30.- Euro verurteilt, insgesamt also zu 1.200.- Euro. Zudem muss er
auch die Kosten des Verfahrens tragen. Der Strafbefehl ist bereits
rechtskräftig.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Öffentlichkeitsarbeit
Benjamin Fritsche
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 11.09.2015 - 13:20 Uhr
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