Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Hamburger S-Bahn-
(ots) - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger
Organisationen in Hamburger S-Bahn-
Hinweis: KEIN Bezug zu Demonstrativen Aktionen vom 12.09. in
Hamburg!
Am 12.09.2015 gegen 19.15 Uhr nahmen Bundespolizisten einen stark
alkoholisierten Mann im S-Bahnhaltepunkt Berliner Tor in Gewahrsam.
Laut Zeugenaussagen schrie der 56-Jährige in einer fahrenden S-Bahn
der Linie S 1 auf der Fahrt von Poppenbüttel Richtung Wedel
verfassungswidrige Parolen. Nach jetzigem Sachstand hob der
Beschuldigte mehrfach den rechten Arm und zeigte eine
verfassungswidrige Grußform. Weiterhin schrie der Mann mehrfach
"nächste Haltestelle Auschwitz". Ein couragierter Fahrgast (m.27)
forderte den Beschuldigten mehrfach auf diese Handlungen zu
unterlassen. Der Beschuldigte ignorierte diese Aufforderungen und
beleidigte im weiteren Verlauf ein Kind mit dunkler Hautfarbe beim
Einstieg in die S-Bahn mit einer fremdenfeindlichen Äußerung.
Beim Halt der S-Bahn im Haltepunkt Berliner Tor nahmen alarmierte
Bundespolizisten den Beschuldigten in Gewahrsam. Ein im
Bundespolizeirevier durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert
von 1,96 Promille. Nach entsprechender Ausnüchterung in einer
Gewahrsamszelle wurde der deutsche Staatsangehörige wieder entlassen.
Gegen den polizeilich bekannten Beschuldigten leiteten
Bundespolizisten entsprechende Strafverfahren ein.
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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22045 Hamburg
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Datum: 13.09.2015 - 16:25 Uhr
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