Bei Rotlichtfahrt Fahrradfahrerin schwer verletzt - Velbert - 1509058
(ots) -
Am frühen Montagmorgen des 14.09.2015, gegen 05.30 Uhr, befuhr ein
18-jähriger Velberter, mit einem blauen PKW Ford KA, die
innerörtliche Heiligenhauser Straße in Velbert, aus Richtung Am Berg
kommend, in Fahrtrichtung Heiligenhaus. An der Kreuzung
Flandersbacher Weg / A44 wollte er nach rechts auf die Autobahn
abbiegen.
Auf der Abbiegespur missachtete der junge Fahrer nach eigenen
Angaben das Rotlicht der dortigen Ampel für seine Fahrtrichtung.
Dabei bemerkte er in der Dunkelheit zudem eine Fahrradfahrerin zu
spät, welche den für Fahrradfahrer freigegebenen Gehweg rechts neben
der Straße in Richtung Heiligenhaus befuhr und die beampelte
Fußgänger- und Radfahrerfurt in der Autobahnauffahrt bei Grünlicht
überqueren wollte. Trotz später Vollbremsung des PKW kam es zur
Kollision, bei welcher die 34-jährige Fahrradfahrerin aus Velbert auf
die Straße geschleudert und schwer verletzt wurde. Ein angeforderter
Rettungswagen brachte die Verletzte ins nahe gelegene Klinikum
Niederberg, wo die Patientin zur stationären ärztlichen Behandlung
verblieb. An PKW und Fahrrad entstand ein geschätzter
Gesamtsachschaden in Höhe von etwa 700,- Euro.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.09.2015 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1311016
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-ME
Stadt:
Mettmann
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bei Rotlichtfahrt Fahrradfahrerin schwer verletzt - Velbert - 1509058"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Mettmann (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).