Warendorf. Zu schnell fahrender Kradfahrer ohne Führerschein erwischt
(ots) - Am Montag, 14.9.2015, gegen 19.05 Uhr,
erwischten Polizisten einen Kradfahrer auf der B 475 in Warendorf mit
zu hoher Geschwindigkeit und ohne Führerschein. Der 27-jährige
Telgter überholte mit seinem Motorrad auf regennasser Fahrbahn das
Fahrzeug der Zivilkräfte, die die Bundesstraße aus Westkirchen
kommend in Richtung Warendorf befuhren. Der Hondafahrer war mit einer
Geschwindigkeit von 157 km/h bei einer zulässigen Geschwindigkeit von
100 km/h viel zu schnell unterwegs. Bei der anschließenden
Überprüfung des Mannes stellte sich heraus, dass er aktuell keinen
Führerschein besitzt. Dieser war ihm bereits wegen Alkohol am Steuer
abgenommen worden. Sein Verhalten konnte der Mann noch toppen. Denn
die erforderliche Klasse A für Motorräder hat der 27-Jährige noch nie
besessen. Den Telgter erwarten nun ein Bußgeld von 240,- Euro, zwei
Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot für das zu schnelles
Fahren sowie eine Strafanzeige für das Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Rückfragen bitte an:
Polizei Warendorf
Pressestelle
Telefon: 02581/600-130
Fax: 02581/600-129
E-Mail: pressestelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/warendorf
Außerhalb der Bürozeiten:
Polizei Warendorf
Leitstelle
Tel.: 02581/600-244
Fax: 02581/600-249
Email: poststelle.warendorf(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/warendorf
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.09.2015 - 17:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1312459
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-WAF
Stadt:
Warendorf
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Warendorf. Zu schnell fahrender Kradfahrer ohne Führerschein erwischt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Warendorf (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).