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Projekt Korrekt - Dritte Großaktion der Polizei im Kreis - Kreis Mettmann - 1509095

ID: 1315186

(ots) -
Zur gezielten Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängern und
Radfahrer führt die Kreispolizeibehörde Mettmann in ausgesuchten
Städten des Kreises die inzwischen dritte große Kontrollaktion in
diesem Jahr durch. So werden die Städte Haan, Hilden, Langenfeld,
Monheim und Ratingen deshalb am 24.09.2015 verstärkt überwacht. In
der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 15.00 Uhr achten die eingesetzten
Beamtinnen und Beamten der Kreispolizei dabei besonders auf
Fehlverhalten von Fußgängern und Radfahrern, aber auch auf
Fehlverhalten gegenüber diesen Verkehrsteilnehmern.

Im "Projekt Korrekt" hofft die Kreispolizei durch konsequentes
Einschreiten nicht nur auf Einsicht, sondern vor allem auf
entsprechende Verhaltensänderungen aller Verkehrsteilnehmer in der
Zukunft. Begleitet werden die Kontrollmaßnahmen am 24.09.2015 darum
auch durch einen Informationsstand der Verkehrsunfallprävention, der
von 09.00 Uhr bis 13.30 Uhr auf dem Marktplatz in der Ratinger
Innenstadt stehen wird. Interessierten Bürgerinnen und Bürgern werden
dort Tipps zur Verkehrssicherheit gegeben und individuelle Fragen
beantwortet.

--- Hintergründe zum Projekt Korrekt ---

Das Unrechtsbewusstsein gerade der schwächsten Verkehrsteilnehmer
ist in den letzten Jahren leider stetig gesunken. Zu viele
Verkehrsteilnehmer unterschätzen noch immer die Gefahren im
Straßenverkehr. Im Jahr 2014 wurden kreisweit 228 Fußgänger und 350
Radfahrer bei Verkehrsunfällen verletzt. Bis August 2015 liegt die
Zahl der in diesem Jahr verletzten Fußgänger kreisweit bereits bei
153 und die der Radfahrer bei 266 Personen. Wenn man bedenkt, dass in
2015 bis dato insgesamt 479 Fußgänger und Radfahrer an
Verkehrsunfällen beteiligt waren, wurden somit 87% von ihnen hierbei
verletzt.

Für die im "Projekt Korrekt" aktuell beteiligten Städte im Kreis




ergeben sich für das Jahr 2015 nachfolgend aufgeschlüsselte Zahlen:

Haan: (Gesamt 26)

-15 verletzte Fahrradfahrer

-11 verletzte Fußgänger

Hilden: (Gesamt 73)

-57 verletzte Fahrradfahrer

-16 verletzte Fußgänger

Langenfeld: (Gesamt 51)

-42 verletzte Fahrradfahrer

-9 verletzte Fußgänger

Monheim: (Gesamt 44)

-33 verletzte Fahrradfahrer

-11 verletzte Fußgänger

Ratingen: (Gesamt 90)

-52 verletzte Fahrradfahrer

-38 verletzte Fußgänger

Musste im vergangenen Jahr kein Verkehrstoter unter Fußgängern
oder Radfahrern verzeichnet werden, sind in diesem Jahr bereits vier
Fußgänger und zwei Radfahrer im Kreis Mettmann verstorben:

Am 17.01.2015 wurde in Heiligenhaus ein Ehepaar beim Überqueren
einer Straße übersehen und von einem Pkw erfasst. Die 78-jährige Frau
und ihr 71-jähriger Mann verstarben noch an der Unfallstelle.

Am 25.02.2015 trat ein 78-jähriger Fußgänger in Hilden bei Rot auf
die Fahrbahn und wurde von einem Pkw erfasst. Er verstarb später im
Krankenhaus.

Am 15.06.2015 wurde eine 84-jährige Radfahrerin in Hilden an einer
Einmündung vom Fahrer eines Sattelzuges übersehen und geriet unter
die Reifen des LKW. Sie verstarb später im Krankenhaus.

Am 04.08.2015 befuhr eine erfahrene 59-jährige Rennradfahrerin den
Karpendeller Weg in Mettmann. In der Bergabfahrt kam sie ohne
Fremdverschulden zu Fall und stürzte über die Lenkerstange. Sie
verstarb später im Krankenhaus.

Am 23.08.2015 wurde ein 74-jähriger Fußgänger auf der
von-Humboldt-Straße in Velbert von einem Pkw erfasst. Er war zuvor
von einer Reise zurückgekehrt und befand sich noch am Reisebus, beim
Entladen seines Koffers auf der Fahrbahn. Er verstarb später im
Krankenhaus.

Zur Verhinderung solch tragischer Ereignisse setzt die Polizei
auch in ihrer dritten Kontrollaktion wieder auf eine verstärkte
Verkehrsüberwachung, eine konsequente Ahndung von festgestellten
Verstößen, eine permanente Öffentlichkeitsarbeit und auf ein gut
funktionierendes Netzwerk im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit.

Folgende Fehlverhalten der so genannten "schwachen
Verkehrsteilnehmer" führen nach aktueller Unfallstatistik im Kreis
Mettmann immer wieder zu Verkehrsunfällen mit Personenschäden:

-bei Fußgängern

-Missachten der rotlichtzeigenden Fußgängerampel

-Überqueren der Fahrbahn ohne auf den Verkehr zu achten

-Die Fahrbahn an unübersichtlichen oder falschen Stellen
überqueren

-Bei Fahrradfahrern

-Auf dem Radweg entgegengesetzt der Fahrtrichtung fahren

-Mit einem Mobiltelefon in der Hand fahren

-Unter Einfluss von Alkohol Fahrrad fahren




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann


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Datum: 21.09.2015 - 10:58 Uhr
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