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150921-4. Gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr durch eine Drohne am Hamburger-Flughafen

ID: 1315279

(ots) - Tatzeit: 19.09.2015, 18.05 Uhr Tatort:
Hamburg-Langenhorn, Bereich Moorreye

Piloten eines Flugzeugs der Finnair (Flugzeug Embraer E190, 80
Passagiere, 4 Besatzungsmitglieder, Flug AY855 Helsinki-Hamburg)
meldeten dem Tower am Hamburger Flughafen, dass sie während des
Landeanflugs auf die Landebahn 23 eine Drohne gesichtet haben. Die
Drohne soll sich in einer Höhe von ca. 250 Metern befunden und in ca.
30 Metern Entfernung das Flugzeug passiert haben.

Durch den Tower wurde der Lagedienst der Polizei Hamburg
informiert. Eine umgehende Fahndung am mutmaßlichen Aufstiegsort der
Drohne verlief erfolglos, der Betreiber konnte nicht mehr angetroffen
werden.

Die weiteren Ermittlungen führt das Landeskriminalamt (LKA 45)
wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

In diesem Zusammenhang weist die Polizei Hamburg darauf hin, dass
das kommerzielle Betreiben von Drohnen in Hamburg grundsätzlich
genehmigungspflichtig ist. Private Nutzer müssen um Umkreis von 1500m
rund um die Flughafengelände Fuhlsbüttel und Finkenwerder
grundsätzlich ebenfalls eine Genehmigung einholen, dies gilt dort
auch für das Steigenlassen von Lenkdrachen und Luftballons. Außerhalb
dieses Umkreises ist eine Freigabe der Deutschen Flugsicherung
erforderlich, wenn die Drohne höher als 50 Meter (bei Flugmodellen:
30 Meter) steigen soll.

Weitere Informationen zum Betrieb von Drohnen gibt es hier:
http://www.hamburg.de/bwvi/drohnen

Schr.




Rückfragen bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle, PÖA 1
Jörg Schröder
Telefon: 040/4286-56210
Fax: 040/4286-56219
E-Mail: polizeipressestelle(at)polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de




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Datum: 21.09.2015 - 11:56 Uhr
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Hamburg



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