Zwei Festnahmen nach Handyraub
(ots) - Lfd. Nr.: 1376
An ihrer Beute hatten zwei Handyräuber in der Nacht zu heute (25.
September) nicht lange Freude: Nach der Tat klickten die
Handschellen.
Gegen kurz nach 3 Uhr hatte sich das Tatverdächtigen-Trio an der
Kreuzung Steinstraße / Leopoldstraße ihr Opfer, einen 20-Jährigen aus
Münster, ausgeguckt. Nach einem kurzen Gespräch nahm einer der
Unbekannten den Münsteraner zur Verabschiedung in den Arm und
entwendete hierbei dessen Smartphone.
Als der 20-Jährige das bemerkte und das Trio darauf ansprach,
zückte einer der Drei ein Taschenmesser und bedrohte den Bestohlenen.
Danach flüchteten sie in Richtung Norden.
Der Münsteraner suchte Hilfe bei einer nahegelegenen Polizeiwache.
Dort schilderte er den Sachverhalt. Ein Streifenwagen wurde kurze
Zeit später in der Straße Helle auf zwei Männer aufmerksam, die bei
Erblicken der Polizisten etwas in einer dunklen Ecke versteckten. Bei
der Überprüfung der beiden polizeibekannten 17- und 18-jährigen
Dortmunder fanden die Beamten im Nahbereich das gestohlene Smartphone
auf.
Die beiden Dortmunder wurden vorläufig festgenommen. Die weiteren
Ermittlungen und zu dem Dritten, der bei dem Raub ebenfalls anwesend
gewesen sein soll, dauern an.
Das Smartphone wurde noch vor Ort wieder an den Münsteraner
ausgehändigt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1022
Fax: 0231 132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.09.2015 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1317963
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Festnahmen nach Handyraub"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).