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Motorradkontrolle am 27. September 2015: 3 Motorradfahrer missachteten Haltezeichen und konnten gestellt werden. Eine Verfolgungsfahrt endete mit Verkehrsunfall ohne Verletzte

ID: 1318865

(ots) -
Am heutigen Sonntag, d. 27 September 2015, führten Beamtinnen und
Beamte der Motorradkontrollgruppe "Task-Force-Krad" der
Polizeiinspektion Goslar bei herbstlichem Sonnen- und idealem
Motorradwetter gezielte Kontrollen durch. Zunächst wurde eine
allgemeine Motorradkontrolle auf der B 4 zwischen Bad Harzburg und
Torfhaus in Höhe des Radau-Wasserfalls durchgeführt. Hauptaugenmerk
wurde auf den ordnungsgemäßen Zustand der Motorräder und die
Fahrtauglichkeit der Motorradfahrer gelegt. Zum Ende der Saison
werden leider immer Motorradfahrer angetroffen, die ihre Bereifung
noch in die Winterpause "retten" wollen und mit Reifen im
öffentlichen Verkehrsraum fahren, bei denen die erforderliche
Mindestprofiltiefe zum Teil erheblich unterschritten wird. Nach ca.
zwei Stunden Kontrollzeit wurden 9 Verstöße gegen Bauartrechtliche
Vorschriften festgestellt. Die Motorradfahrer hatten Teile, wie
Spiegel, Abgasanlagen, Lenker, Bremsgriffe an ihr Motorrad angebaut,
ohne dass diese eine ordnungsgemäße Zulassung hatten oder durch ein
Einzelgutachten eines Sachverständigen abgenommen waren. In der Folge
erlischt die Betriebserlaubnis und ein
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren wird gegen die betroffenen
Fahrzeugführer eingeleitet. In zwei Fällen reichte die
Mindestprofiltiefe nicht aus und der ein oder andere Führerschein war
daheim vergessen worden. Bei einem Motorrad war der Termin der
Hauptuntersuchung (im Volksmund auch weitläufig als TüV bezeichnet)
um genau ein Jahr abgelaufen. Der Motorradfahrer hatte dieses gar
nicht bemerkt und zeigte sich erstaunt. Ein weiterer Motorradfahrer
hatte die Hauptuntersuchung um 5 Monate überzogen. Auf alle Fahrer
kommen nun Verwarngelder oder Geldbußen und zum Teil "Punkte" in
Flensburg zu. Leider missachteten auch wieder 3 Motorradfahrer die
Haltezeichen der Kontrollbeamten. Durch ein neues Konzept, wie man




diesem "Verkehrsrauditum" begegnen kann, wurden alle drei
Motorradfahrer festgestellt und kontrolliert. Gegen zwei von ihnen
wird ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der dritte
Fahrer, er war alleine unterwegs, wollte sich dem Verfolgungsteam
durch Flucht entziehen. In einer über 25 Kilometer andauernden
Verfolgungsfahrt, bei der auf den Bundestraßen 4 und 242 mit zum Teil
mehr als 200 km gefahren wurde, kam es zu vielen haarsträubenden
Überholmanövern und brenzligen Situationen. Der Motorradfahrer konnte
schließlich im Stadtgebiet von Clausthal-Zellerfeld überholt werden,
wo er bei geringer Geschwindigkeit auf den Funkstreifenwagen auffuhr.
Bei dem Verkehrsunfall wurde keiner der Beteiligten verletzt. Im
Zuge der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Motorradfahrer mit
einem nicht zugelassenen Motorrad unterwegs war. Zudem hatte er sich
ein Kennzeichen besorgt, dieses mit einem Hauptuntersuchungsstempel
(TüV-Stempel) und einer Zulassungsmarke ausgerüstet und es an dem
Motorrad angebracht. Ursprünglich war ein solches Kennzeichen für ein
anderes Motorrad und einen anderen Halter ausgegeben gewesen. Auf den
36 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Gifhorn kommt nunmehr ein
Strafverfahren wegen Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch,
Straßenverkehrsgefährdung und diverser anderer Verstöße zu. Die
beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung wird wahrscheinlich auch
als Nebenfolge ein mehrmonatiges Fahrverbot nach sich ziehen. Eine in
den Nachmittagsstunden auf der B 498 zwischen Dammhaus und Altenau
durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle führte nochmals zur
Feststellung von 10 Überschreitungen. Neben 8 Motorradfahrern waren
auch zwei Pkw-Fahrer zu schnell unterwegs. Die höchste, gemessene
Überschreitung von einem 62 Jahre alten Wolfenbütteler lag bei 44
km/h in dem mit 60 km/h begrenzten vorgenannten Streckenabschnitt.
Bei dem Vorderreifen des Motorrades wurde vergeblich nach dem Profil
des Vorderrades gesucht. Es war nur noch rudimentär vorhanden. Die
Aussage des Motorradfahrers dazu war nur:"vor 500 km, als ich den
Hinterreifen gewechselt habe, war der vordere noch ok". Seither hatte
er sich nicht mehr mit der Profiltiefe seiner Bereifung beschäftigt.
Auch bei dieser Kontrolle wurden noch einige Verstöße gegen
Bauartveränderungen an den überprüften Motorrädern festgestellt. Bei
der Anfahrt zu einer der Kontrollstellen wurde ein Überholvorgang -
Motorrad/Pkw - bei unklarer Verkehrslage festgestellt. Auch auf
diesen Motorradfahrer wird ein empfindliches Bußgeld und ein Eintrag
in das Bundeszentralregister für Verkehrsdelikte in Flensburg
zukommen.

Steffen Jach, PHK




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Goslar
Polizeikommissariat Oberharz
Telefon: 05323-94110-0


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Datum: 27.09.2015 - 18:30 Uhr
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