Polizei führte Kontrollen "Drogen im Straßenverkehr" durch
(ots) - Kreis Gütersloh. - Am Montag (28.09.) führten 12
Beamte des Verkehrsdienstes der Kreispolizeibehörde Gütersloh im
Rahmen eines Sondereinsatzes Verkehrskontrollen an der Verler Straße
in Gütersloh hinsichtlich der "Drogenerkennung im Straßenverkehr"
durch. Die polizeilichen Maßnahmen zielten darauf ab, die Anzahl der
Verkehrsunfälle mit Personenschäden durch gezielte und qualifizierte
Maßnahmen gegen die Unfallursache Drogen zu reduzieren.
An der Kontrollstelle wurden insgesamt 96 Fahrzeugführer gezielt
angehalten und auf Drogenkonsum kontrolliert.
Insgesamt fielen zwei Fahrzeugführer auf, die unter Drogeneinfluss
(u.a. Amphetamine, Morphium, Cannabis) ihr Kraftfahrzeug führten. Bei
ihnen wurde jeweils eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt
untersagt und entsprechende Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen
gefertigt.
Des weiteren wurden wegen anderer Verkehrsverstöße 13
Verwarngelder erhoben und 26 Ordnungswidrigkeitenanzeigen (davon 19
Handyverstöße) erstattet.
Das Ergebnis dieser Drogenkontrollen spiegelt die Entwicklung der
letzten Jahre bezüglich der festgestellten Fahrten unter
Drogeneinfluss wider. Auch hier ist ein stetiger Anstieg der
Drogenfahrten zu erkennen.
Die Polizei reagiert auf diese Entwicklung mit zusätzlichen
Beschulungen der Beamten hinsichtlich der Drogenerkennung im
Straßenverkehr. Durch vermehrte Drogenkontrollen im täglichen
Streifendienst oder bei Sondereinsätzen soll das Entdeckungsrisiko
einer Fahrt unter Drogeneinfluss deutlich erhöht werden.
Die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogen- und Alkoholeinfluss
ist ebenso wie das Rasen einer der Killer im Straßenverkehr. Drogen
oder auch bestimmte Medikamente haben einen erheblichen Einfluss auf
die Fahrtüchtigkeit eines Menschen.
Unter Drogen sind dabei nicht nur "harte" Drogen, wie
beispielsweise Heroin, Kokain oder Amphetamine zu verstehen. Auch der
Konsum von Cannabisprodukten hat erhebliche Auswirkungen auf das
Fahrverhalten!!
So werden Geschwindigkeit und Entfernungen falsch eingeschätzt,
die Konzentrationsfähigkeit wird stark herabgesetzt, eine erhöhte
Blendempfindlichkeit bei entgegenkommenden Fahrzeugen tritt auf und
die Reaktionszeiten verlängern sich oft extrem. Häufig treten auch
Schläfrigkeit auf, Störungen der Koordination und der
Bewegungsabläufe sowie Störungen in der zeitlichen Wahrnehmung.
Diese Wirkungen halten mehrere Stunden nach dem letzten
Drogenkonsum vor!
Der Anteil an Fahrern mit Mischkonsum aus Drogen, Alkohol oder
Medikamenten ist nach Erfahrungen der Polizeibeamten besonders hoch.
Beim Verdacht, dass Drogen im Spiel sind, müssen die Kraftfahrer
damit rechnen, dass ihnen eine Blutprobe entnommen wird und ggf. auch
der Führerschein sichergestellt wird. Neben den strafrechtlichen
Konsequenzen müssen unter Drogen stehende Autofahrer auch davon
ausgehen, dass sie von ihren Versicherungen für Personen- und
Sachschäden anschließend in Regress genommen werden können. Oftmals
droht auch der Verlust des Arbeitsplatzes, wenn der Führerschein
dafür Voraussetzung ist.
Die Polizei warnt dringend davor, unter Drogeneinfluss am
Straßenverkehr teilzunehmen. Drogenunfälle enden oft genug mit
schweren oder gar tödlichen Folgen. Sie sind besonders tragisch, wenn
nicht nur die Verursacher selbst, sondern auch noch unbeteiligte
Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 28.09.2015 - 19:34 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1319744
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt:
Gütersloh
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Polizei führte Kontrollen "Drogen im Straßenverkehr" durch"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei G (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).