Wechselseitig begangene Straftaten
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(ots) -
Beleidigungen sollen einigen Faustschlägen ins Gesicht vorausgegangen
sein, die am Montag bei der Polizei gemeldet wurden.
Die Beamten nahmen zwei Strafanzeigen auf. Weder Beleidigungen noch
Faustschläge sind zulässige Bestandteile für Problemlösungen.
Letztlich wird die Staatsanwaltschaft darüber zu entscheiden haben
wie die Tatbeiträge der beiden beschuldigten Damen zu bewerten sind.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
http://s.rlp.de/GHJ
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Datum: 29.09.2015 - 11:02 Uhr
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