Hände weg vom Steuer nach Oktober-/ Herbst- und Weinfesten
(ots) - SR/ Bielefeld - Auch in Bielefeld werden in den
nächsten Wochen Oktoberfeste und andere Herbst- oder Weinfeste
gefeiert. Wer unbeschwert und ohne böse Folgen mitfeiern will, sollte
Auto und Fahrrad stehen lassen.
Jeder, der sich unter Alkoholeinfluss an das Steuer oder den
Lenker setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern bringt auch
andere in große Gefahr, verletzt oder gar getötet zu werden.
Auch am Morgen nach einer feucht-fröhlichen Feier ist der
Restalkoholgehalt unter Umständen noch so hoch, dass sich eine
Autofahrt grundsätzlich verbietet.
Ein Autofahrer begeht ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit -
die Folgen können Geldbuße, Punkte und Fahrverbot sein. Ab 1,1
Promille begeht der Autofahrer eine Straftat, was Geldstrafe und
Fahrerlaubnisentzug zur Folge haben kann. Auch bereits ab 0,3
Promille ist der Führerschein in Gefahr - bei auffälligem Verhalten,
so genannten Ausfallerscheinungen, oder bei einem Unfall kann die
Fahrerlaubnis entzogen werden. "Don`t drink an drive" gilt auch für
Radfahrer! Ab 1,6 Promille sind Sie als Fahrradfahrer absolut
fahruntüchtig und begehen eine Straftat! Die Folgen können Geldstrafe
und Fahrerlaubnisentzug sein.
Da Alkohol sich bei jedem unterschiedlich auswirkt, kann schon ein
Glas Alkohol zu viel sein. Alkoholtypische Auswirkungen können
eingeschränkte Wahrnehmung, Enthemmung, falsche Einschätzung von
Geschwindigkeiten und Entfernungen, Blickfeldverengung und
Beeinträchtigung von Reaktion und Koordination sein.
Das Unfallrisiko wird durch Mischkonsum von Alkohol und Drogen
potenziert. Die Auswirkungen von Drogen sind nicht vorhersehbar und
individuell sehr unterschiedlich.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
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Datum: 30.09.2015 - 10:03 Uhr
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