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Lorenz Caffier: "Das Europäische Recht muss wieder gelten"

ID: 1320576

(ots) - Der Sprecher der Innenminister und -senatoren der
Union, Lorenz Caffier, wandte sich heute auch im Namen seiner
Kollegen aus Bayern, Berlin, Hessen, Saarland, Sachsen und
Sachsen-Anhalt in einem persönlichen Brief zur Situation der
Flüchtlingsaufnahme in Deutschland an den Bundesminister des Innern,
Dr. de Maizière.

Darin schreibt Lorenz Caffier: "...die Innenminister und
-senatoren der Union begrüßen die Ergebnisse der Besprechung von Bund
und Ländern bei der Bundeskanzlerin am 24. September 2015.
Entscheidend ist nach ihrer festen Überzeugung nun jedoch die zügige
Umsetzung der Beschlüsse, insbesondere im Bereich der sicheren
Herkunftsstaaten.

Gleiches gilt für den Entschluss zur Schaffung von preiswertem
Wohnraum für Menschen mit Bleibeperspektive. Ziel muss es sein,
einerseits eine deutliche Entlastung der kommunalen Ebene zu
bewirken. Gleichzeitig wird hierdurch ein wesentlicher Schritt in
Richtung Integration veranlasst, der allerdings durch viele weitere
Faktoren, wie Integrationskurse und Kinderbetreuung, sowie Bemühungen
zur Vermittlung von Arbeit zu begleiten ist.

Positiv haben die Innenminister und -senatoren der Union darüber
hinaus die Entscheidung auf europäischer Ebene zur Kenntnis genommen,
Flüchtlinge in Europa erstmals einer Verteilung zuzuführen. Es ist
ohne Zweifel, dass diesem Ergebnis bereits langwierige und harte
Verhandlungen vorausgingen, die gerade von deutscher Seite ein
erhebliches Engagement verlangten. Die Verteilung von 120.000
Flüchtlingen kann unserer Ansicht aber nur ein erster Schritt auf dem
Weg zu einer Verteilung auf alle Mitgliedsstaaten nach festen Quoten
sein. Dies ist unabdingbar, um eine dauerhafte Entlastung
Deutschlands zu erreichen, zumal allein im September circa 200.000
Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind.





Im Angesicht der weiterhin anhaltenden Flüchtlingsströme kann
dieses Ergebnis auch nicht die Tatsache überdecken, dass die Mehrzahl
der Mitgliedstaaten nach wie vor Ihrer Verpflichtung zur Einhaltung
der Dublin-Verordnung nicht nachkommt. Diese Verstöße führen dazu,
dass in Deutschland täglich Tausende von Flüchtlingen ankommen, die -
obwohl über einen Mitgliedstaat eingereist - nicht bereits dort
registriert wurden. Damit werden Rücküberstellungen nach der
Dublin-Verordnung erheblich erschwert.

Die Innenminister und -senatoren der Union stellen fest, dass
weniger als zwei Prozent der Asylbewerber einen Aufenthaltstitel nach
deutschem Recht erhalten. Die weitere Schutzgewährung basiert auf
europäischem Recht oder internationalen Verpflichtungen.

Es ist daher aus Sicht der Innenminister und -senatoren zwingend
durchzusetzen, dass sich die Mitgliedstaaten der europäischen Union
ebenfalls an die Verpflichtungen der europäischen Asyl-Rechtsetzung
halten. Sollte sich die derzeitige Verfahrensweise nicht sehr
kurzfristig ändern, muss auch Deutschland in der Zukunft davon
abweichen und Artikel 16a Grundgesetz anwenden. Danach könnten die
Asylsuchenden bereits deshalb an allen deutschen Grenzen abgewiesen
werden, weil sie aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften
oder sicheren Drittstaaten einreisen, in denen die Anwendung des
Abkommens über die Rechtstellung der Flüchtlinge und die Konvention
zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Um die Forderung an alle Mitgliedstaaten, die Dublin-Verordnung
einzuhalten, zu unterstreichen, muss auch Deutschland künftig wieder
konsequent Rücküberstellungen (Dublin-Verfahren) in andere
Mitgliedstaaten durchführen, und zwar auch von Asylbewerbern aus
Syrien. Spätestens mit Abschluss der Einrichtung von Hotspots bis
Ende November 2015 sollten im Übrigen auch die Bedingungen für ein
geordnetes Asylverfahren in Griechenland und Italien wieder gegeben
sein und somit auch in Bezug auf diese Länder keine
Rücküberstellungshindernisse mehr vorliegen.

Die eingeführten temporären Grenzkontrollen sind ein wichtiges
Instrument zur Steuerung des Asylverfahrens und ermöglichen ein
geordnetes Verfahren bei der Einreise. Das ist auch aus
Sicherheitsgründen erforderlich. Bereits innerhalb der nächsten
Wochen ist jedoch aus unserer Sicht damit zu rechnen, dass die Anzahl
der neu hinzukommenden Flüchtlinge steigt und sodann nicht mehr in
geordneten Verfahren zu bewältigen ist.

Daher fordern wir nachdrücklich, schnellstmöglich die Richtlinie
2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni
2013 zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des
internationalen Schutzes in nationales Recht umzusetzen.

Es müssen in Umsetzung von Artikel 43 der Richtlinie sogenannte
beschleunigte Verfahren ermöglicht werden, die Prüfungen von Anträgen
auf internationalen Schutz direkt an der Grenze bzw. in grenznahen
Gebieten erlauben.

Sowohl bei der Umsetzung der Richtlinie, als auch bei dem
Verfahren nach Art. 16a Grundgesetz müssen wir tatsächlich,
insbesondere vom Kräfteansatz sowie räumlichen Gegebenheiten her
betrachtet, in der Lage sein, das jeweilige Verfahren erfolgreich zu
vollziehen. Auch sollte die "Vorverlagerung von Grenzkontrollen"
durch die Bundespolizei, z. B. nach Kroatien und Slowenien, im
konstruktiven Dialog mit beiden Staaten weiter ernsthaft geprüft
werden."

Und weiter: "... Wir sehen mit großer Sorge, dass die personellen
Kapazitäten sowohl seitens der Behörden als auch seitens der
Hilfsorganisationen und die nicht hoch genug zu schätzende
Hilfsbereitschaft der Bevölkerung angesichts der täglich steigenden
Zahlen an ankommenden Flüchtlingen und der derzeit fehlenden Aussicht
auf eine Veränderung zunehmend ermüden. Die Möglichkeiten zur
Bereitstellung geeigneter Unterkünfte in den erforderlichen
Größenordnungen sind nahezu ausgeschöpft. Unabhängig vom weiteren
täglichen Zustrom stellen uns Herbst und Winter hinsichtlich der
Unterbringung und Versorgung der bereits vorhanden Flüchtlinge vor
weitere große Herausforderungen. Die Krise hält nun schon seit
Monaten an, hat jedoch seit Anfang September nicht absehbare Ausmaße
angenommen.

Auf internationaler Ebene wird sowohl die Hilfe für die
Herkunftsländer als auch für die Hauptaufnahmeländer erheblich
ausgebaut. Der hierzu ergangene Beschluss der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 24.09.2015
wird insoweit ausdrücklich begrüßt.

Diese Herausforderung müssen und wollen wir bewältigen.

Angesichts der nunmehr jedoch zeitnah erschöpften Ressourcen
schaffen wir das aber nur, wenn kurzfristige Maßnahmen von deutscher
Seite zu einer sofort spürbaren und deutlichen Abschwächung des
Zustroms bis zum Jahresende führen und auf europäischer Ebene
schnellstmöglich solidarische Lösungen zur Flüchtlingsverteilung
gefunden werden. ..."




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Jens Minzlaff
Telefon: 0385/588-2053
E-Mail: Jens.Minzlaff(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 30.09.2015 - 10:30 Uhr
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