Die teuerste Busfahrt seines Lebens...
(ots) - ... erlebte heute Mittag wohl ein 33-jähriger
Deutscher. Er wurde gegen 11:35 Uhr durch eine Streife der
Bundespolizei am Grenzübergang Konstanz- Autobahn kontrolliert, als
die Beamten bei ihm einen Haftbefehl zur Strafvollstreckung
feststellten. Der Mann wollte gerade mit einem Reisebus in das
Bundegebiet einreisen.
Es stellte sich heraus, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf
seit einem guten Jahr nach dem Mann sucht. Zuvor wurde er wegen
Betruges zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.
Den Reisebus musste der Mann daraufhin verlassen und seinen
Sitzplatz gegen eine Fahrt im Streifenwagen eintauschen. Nach einem
kurzen Halt am Geldautomaten konnte er die geforderte Summe aber
aufbringen und so einer 100- tägigen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen.
Der Reisebus fuhr in der Zwischenzeit übrigens ohne ihn weiter. Dem
Mann machte dieser Umstand nichts aus.
Rückfragen bitte an:
Benjamin Fritsche
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressesprecher
Telefon: 07531 1288 - 103 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Radfahrausbildung in den Herbstferien 2015; Kasseler Polizei bietet wieder kostenlose Beschulung für Schulkinder an |Insgesamt 20 Plätze; schnelle Anmeldung empfohlen" alt=" Kassel:
Radfahrausbildung in den Herbstferien 2015; Kasseler Polizei bietet wieder kostenlose Beschulung für Schulkinder an |Insgesamt 20 Plätze; schnelle Anmeldung empfohlen">
Datum: 02.10.2015 - 14:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1322328
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KN
Stadt:
Konstanz
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Die teuerste Busfahrt seines Lebens..."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Konstanz (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).