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Rotlichtfahrt war nur eine Auffälligkeit - Hilden - 1510020

ID: 1323914

(ots) -
Am nächtlich frühen Dienstagmorgen des 06.10.2015, gegen 02.30
Uhr, beobachtete eine Streifenwagenbesatzung der Hildener Polizei
einen blauen PKW Fiat Punto, der trotz Rotlicht zeigender Ampel
seiner Fahrtrichtung, von der Grünstraße kommend, nach links in die
Walder Straße abbog. Nur eine kurze Fahrstrecke später wurde der Fiat
deshalb angehalten und kontrolliert.

Als der 23-jährige Punto-Fahrer nach Führerschein und
Fahrzeugschein gefragt wurde, räumte der junge Hildener sofort ein,
dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Auch einen
Fahrzeugschein konnte er nicht vorweisen, da er sich den PKW nach
eigenen Angaben ohne Wissen seiner Familie ausgeliehen hatte. Im Zuge
dieser Geständnisse stellten die kontrollierenden Beamten zusätzlich
fest, dass der 23-jährige Hildener auch noch unter dem Einfluss
alkoholischer Getränke stand. Ein durchgeführter,
gerichtsverwertbarer Atemalkoholtest, durchgeführt in der Hildener
Polizeiwache an der Kirchhofstraße, bescheinigte einen Wert von 0,8
Promille (0,4 mg/l).

Die Hildener Polizei leitete ein Strafverfahren gegen den
23-jährigen Beschuldigten ein, dem ausdrücklich jedes weitere Fahren
führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge untersagt wurde. Die zur
Gefahrenabwehr sichergestellten Fahrzeugschlüssel des Puntos wurden
im Zuge erster abschließender Ermittlungen an den Fahrzeughalter
übergeben, der bis zu diesem Zeitpunkt das Fehlen seines Wagens noch
nicht bemerkt hatte.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann




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Datum: 06.10.2015 - 09:55 Uhr
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