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Sicher und Entspannt in die Herbstferien

ID: 1324198

(ots) -
In ein paar Tagen sind in Sachsen Herbstferien. Viele freuen sich
auf die freien Wochen und nutzen die Zeit für Ausflüge, Urlaubsreisen
und Verwandtenbesuche. Die Ferienzeit wird auch in diesem Jahr zu
einem deutlich erhöhten Reisendenaufkommen an den deutschen Flughäfen
und Bahnhöfen führen. Damit alle Reisenden entspannt ans Ziel
gelangen, gibt die Bundespolizei einige Reisehinweise mit auf den
Weg.

Bei Auslandsreisen - auch innerhalb der Europäischen Union - gilt
die Verpflichtung, ein Reisedokument mitzuführen. Als Dokumente
stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel -
Personalausweise zur Verfügung. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre
Reisedokumente noch gültig sind. Die Bürgerbüros / Ordnungsämter der
Städte und Gemeinden beraten Sie gern. Für bestimmte Staaten ist ein
Reisepass oder gar ein Visum vorgeschrieben.

Seit dem Jahr 2012 müssen auch alle Kinder über ein eigenes
Reisedokument verfügen. Es gilt der Grundsatz: "Eine Person - ein
Dokument!"

Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden
reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise
nachweisbar zustimmen müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei
Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am Einfachsten ist
es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzugeben, die alle
Erziehungsberechtigte unterschrieben haben. Darauf sollten Name,
Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben werden,
außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise,
Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten. Zum Schutz vor
Kindesentführungen und -entziehungen kann die Bundespolizei diese
Nachweise verlangen.

Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die
Einreisevoraussetzungen des jeweiligen Ziellandes.





Genaue Reiseinformationen über die Einreisevoraussetzungen in Ihr
Urlaubsland erhalten Sie auch über die Homepage des Auswärtigen
Amtes.

Sollten Sie unmittelbar vor der Ausreise bemerken, dass Ihr
Reisepass oder Personalausweis abgelaufen ist, kann Ihnen die
Bundespolizei in Ausnahmefällen einen Reiseausweis als Passersatz
ausstellen. Voraussetzung ist, dass das Zielland dieses Dokument
anerkennt und das ungültige Dokument vorgelegt wird. Diesen
kostenpflichtigen Service bietet die Bundespolizei in ihren
Dienststellen an.

An Bord von Flugzeugen dürfen aus Sicherheitsgründen bestimmte
Gegenstände, wie z.B. Waffen, Pyrotechnik oder Campinggaskartuschen,
nicht - oder nur unter strengen Auflagen - mitgenommen werden.
Beachten Sie bitte auch die Bestimmungen bei der Beförderung von
Flüssigkeiten im Handgepäck.

Checken Sie Ihr Gepäck frühzeitig bei der Fluggesellschaft ein und
begeben Sie sich unmittelbar danach zur Fluggastkontrolle der
Bundespolizei. Sie entgehen somit unnötigen Wartezeiten an den
Schaltern und Kontrollstellen.

Für die Rückreise gilt: Nehmen Sie kein Gepäck oder Gegenstände
für unbekannte Dritte mit!

Große Menschenansammlungen an Flughäfen und Bahnhöfen sind
beliebtes Ziel von Taschendieben. Aus diesem Grund gilt:

Lassen Sie Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt, auch nicht
für kurze Augenblicke!
Tragen Sie Geldbörsen und Wertsachen in verschlossenen
Innentaschen der Kleidung, in einem Brustbeutel oder einer
Gürtelinnentasche dicht am Körper.
Lassen Sie sich im bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht
ausspähen!
Reduzieren Sie Ihr mitgeführtes Bargeld auf das notwendige
Minimum und zeigen Sie anderen möglichst wenig davon.
Melden Sie verdächtige Personen oder Aktivitäten der
Polizei!

Die Bundespolizei Dresden erreichen Sie unter der Rufnummer 0351 /
81502 0.

Darüber hinaus steht Ihnen bundesweit die kostenfreie Hotline der
Bundespolizei unter der Telefonnummer 0800 6 888 000 zur Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Holger Uhlitzsch / Patrick Seiler
Telefon: +49 (0)351 - 81502 -2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de


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Datum: 06.10.2015 - 13:01 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: BPOLI DD
Stadt:

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