Barzahlung bewahrt 37-jährigen Mann vor Einlieferung in die Justizvollzugsanstalt
(ots) - Einen 37-jährigen Autofahrer kontrollierten
Beamte der Freiburger Bundespolizei am Montagabend gegen 20:05 Uhr
auf dem Autobahnzubringer Freiburg-Süd. Bei der Kontrolle wurde
Alkoholgeruch festgestellt. Doch es kam noch dicker. Bei der
fahndungsmäßigen Überprüfung wurde das Vorliegen eines Haftbefehls
festgestellt.
Wegen Trunkenheit im Verkehr war der Mann von den Freiburger
Justizbehörden zu einer Geldstrafe von 1.350,- EUR, ersatzweise 45
Tage Haft verurteilt worden. Davon waren noch 18 Tage bzw. 540,- EUR
zzgl. 215,- EUR Gerichtskosten zu vollstrecken. Nachdem der Mann
deissen Betrag an Ort und Stelle bar bezahlte, wurde der Haftbefehl
nicht vollstreckt. Ihn erwartet nunmehr jedoch eine weitere Anzeige
wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Helmut Mutter
Telefon: 07628 8059 - 103
E-Mail: bpoli.weil.oea(at)polizei.bund.de
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Datum: 06.10.2015 - 15:22 Uhr
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