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Lübeck: Alter schützt vor Torheit nicht - Festnahme durch die Bundespolizei

ID: 1327962

(ots) - 63-jähriger fuhr wiederholt schwarz, weigerte sich
aber stur, die Strafe zu zahlen.

Ein 63 Jahre alter Mann aus Ostholstein war wiederholt wegen
"Erschleichens von Leistungen" - also schwarzfahrens - angezeigt
worden. Er war auch zu einer Geldstrafe verurteilt worden, auch eine
Haftstrafe wurde im Falle der Nichtbefolgung angedroht. Da der Mann
sich stur stellte, klingelten nun Beamte der Bundespolizei an seiner
Haustüre. Der 63-jährige wurde mit einem Vollstreckungshaftbefehl
konfrontiert und hatte nun die Wahl. Die Beamten eröffneten ihm zwei
Möglichkeiten: 700 Euro Strafe zu bezahlen oder als Ersatz eine
Freiheitsstrafe von 70 Tagen hinter "Schwedischen Gardinen" zu
verbringen. Der Mann blieb seiner Linie treu, konnte oder wollte
nicht zahlen und wurde daraufhin durch die Bundespolizei in eine
Justizvollzugsanstlt eingeliefert.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Kiel
Pressesprecher
Gerhard Stelke
Telefon: 0172/94 85 835
E-Mail: gerhard.stelke(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.




2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 13.10.2015 - 10:20 Uhr
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