Alkoholisierter Mann greift Bundespolizisten an
(ots) - Gestern Abend wurde ein 31-Jähriger im
Hauptbahnhof Karlsruhe durch die Bundespolizei in Gewahrsam genommen.
Zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn verständigten gegen 20.30 Uhr
die Bundespolizei, da der Mann so stark alkoholisiert war, dass er
nicht mehr laufen konnte und beinahe ins Gleis gestürzt wäre.
Bei Eintreffen der Bundespolizei konnte sich der Mann nicht mehr
auf den Beinen halten. Eine Verständigung war ebenfalls kaum möglich.
Mithilfe eines Rollstuhls wurde er zur Dienststelle verbracht. In der
Gewahrsamszelle schlug er einem Bundespolizisten unvermittelt mit der
Hand ins Gesicht und beleidigte ihn. Der Mann wurde zunehmend
aggressiver und trat und schlug um sich. Er musste daraufhin
gefesselt werden.
Durch die Bereitschaftsrichterin wurde eine Blutentnahme
angeordnet. Diese war aufgrund der heftigen Gegenwehr des
Alkoholisierten jedoch nicht möglich. Ein freiwillig durchgeführter
Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,3 Promille. Der Mann wurde
nach Untersuchung durch einen Polizeiarzt über Nacht in Gewahrsam
genommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Beleidigung,
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung
eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Carolin Bartelt
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.10.2015 - 15:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1329731
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KA
Stadt:
Karlsruhe
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Alkoholisierter Mann greift Bundespolizisten an"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).