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Bundespolizei vollstreckt sieben Haftfehle

ID: 1331652

(ots) - Am vergangenen Wochenende (16. - 18.
Oktober) haben Bundespolizisten sieben Haftbefehle am Münchner
Flughafen vollstreckt. Darunter war am Sonntag ein französischer
Staatsbürger der noch eine offene Strafe in Höhe 2.610 Euro wegen
eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu bezahlen hatte.
Zwei von den insgesamt sieben festgenommenen Personen konnten die
geforderten Geldstrafen nicht begleichen und mussten
Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Den Anfang machte am Freitag gegen 10:00 Uhr ein 44-jähriger
rumänischer Staatsbürger. Er war wegen Diebstahls zu einer Strafe von
1.570 Euro verurteilt worden, die er bei der Bundespolizei im
Erdinger Moos bezahlte und somit seinen Flug nach Bukarest antreten
konnte. Um 14:45 Uhr wurde ein 63-jähriger Österreicher auffällig,
der eine Strafe von 1.128 Euro wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch
offen hatte. Nachdem er den Betrag zahlen konnte, durfte er nach
Bangkok ausreisen. Am Abend zeigte der Fahndungscomputer bei einer
43-jährigen Deutschen einen Treffer an, die nach Antalya ausreisen
wollte. Sie konnte die ausstehende Strafe wegen Betrugs in Höhe von
1.267 Euro allerdings nicht bezahlen und verbringt nun die nächsten
80 Tage anstatt in Antalya in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim.

Samstagmorgen gegen 09:00 Uhr wollte ein 52-jähriger Deutscher
nach Tirana ausreisen. Auch er musste einen unfreiwilligen
Zwischenstopp bei der Bundespolizei einlegen. Die Beamten kassierten
von dem Mann 1.570 EUR wegen Urkundenfälschung. Am frühen Nachmittag
zahlte dann ein 48-jähriger Portugiese 1.313 Euro in die Staatskasse
ein. Er war wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nachdem er
die Strafe beglichen hatte, konnte er nach London ausreisen. Am Abend
sollte dann ein 44-jähriger Rumäne 173 Euro wegen Diebstahls
bezahlen. Da er das Geld nicht aufbringen konnte, muss er die




nächsten 10 Tage in Haft verbringen.

Am frühen Sonntagmittag verfing sich dann ein 35-jähriger Franzose
im Fahndungsnetz der Bundespolizei. Wegen eines Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz hatte er noch eine Strafe in Höhe von 2.610
Euro offen. Nachdem er den geforderten Betrag hinterlegt hatte,
konnte er nach Sarajewo ausreisen.




Rückfragen bitte an:

Albert Poerschke
Bundespolizeiinspektion Flughafen München
Öffentlichkeitsarbeit
Nordallee 2 / 85356 München-Flughafen
Telefon: 089 973 07 90 21
E-Mail: bpolifh.muc.presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen München ist mit ihren rund
1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die größte Inspektion in
Deutschland. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den
grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf
die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen
erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter
Kontaktadresse.


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Datum: 19.10.2015 - 14:28 Uhr
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Flughafen München



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