Ohne Zulassung zum TÜV
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(ots) - Obwohl der PKW bereits im April außer Betrieb
genommen wurde, fuhr eine 25-Jährige damit zum TÜV. Die
Hauptuntersuchung verlief negativ, worauf sie wieder nach Hause fuhr.
Die nichtversicherten Fahrten waren nicht zulässig. Die junge Dame
erhält eine Strafanzeige.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
http://s.rlp.de/GHJ
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Datum: 20.10.2015 - 15:28 Uhr
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