Fahndung nach unbekannten Fußballgewalttätern - Polizei Rostock bittet um Mithilfe
(ots) -
Im Zusammenhang mit den Ausschreitungen nach dem Fußballspiel des
F.C. Hansa Rostock gegen Holstein Kiel im Dezember 2014 ermittelt die
Kriminalpolizei Rostock u.a. wegen Landfriedensbruch.
Am 20.12.2014 hatten mehrere Hundert Fans die Mannschaft und
Verantwortliche des Vereins mit der damaligen sportlichen Situation
konfrontieren wollen. Dazu wurden u.a. durch die auf den Fotos
abgebildeten Personen Zäune und das Tor zur Westtribüne unter
massiver Gewaltanwendung aufgebrochen. Aufgrund der polizeilichen
Präsenz kam es anschließend nicht zu körperlichen Übergriffen.
Auf Beschluss des Amtsgerichtes Rostock wird jetzt nach den
unbekannten Tatverdächtigen mit Bildern der Videoaufzeichnung
gefahndet. Zur Identifizierung der Tatverdächtigen bittet die Polizei
dringend um Mithilfe der Bevölkerung.
Hinweise nehmen der Kriminaldauerdienst in Rostock, Ulmenstraße
54, 18057 Rostock unter der Telefonnummer 0381 / 4916-1224, jede
andere Polizeidienststelle oder die Internetwache unter
www.polizei.mvnet.de entgegen
Rückfragen zu den Bürozeiten:
Polizeiinspektion Rostock
Pressestelle
Yvonne Hanske
18057 Rostock
Ulmenstr. 54
Telefon: 0381/4916-3040
E-Mail: pressestelle-pi.rostock(at)polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Interesse an Informationen und Tipps in Echtzeit?
www.twitter.com/polizei_rostock
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.10.2015 - 12:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1334558
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HRO
Stadt:
Rostock
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fahndung nach unbekannten Fußballgewalttätern - Polizei Rostock bittet um Mithilfe"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Rostock (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).