Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Essen und der Polizei Gelsenkirchen
(ots) - Am frühen Morgen des 22.10.2015 wurden
Bewohner des Hauses Cranger Straße 359, 45891 Gelsenkirchen auf
Hilferufe einer männlichen Person aufmerksam, welche aus einer
Wohnung im 1. Obergeschoss des Hauses drangen und verständigten die
Polizei.
Nach Eintreffen der Beamten wurde in der betreffenden Wohnung der
durch eine Halsstichverletzung schwer verletzte 50 jährige
Wohnungsmieter vorgefunden und unverzüglich einer notärztlichen
Behandlung zugeführt. Nach Angaben der behandelnden Ärzte konnte die
für den Bewohner bestehende akute Lebensgefahr nur durch eine sofort
durchgeführte Notoperation abgewendet werden.
Ferner konnte in der Wohnung die 43 jährige Lebensgefährtin
angetroffen werden. Diese wurde aufgrund dringenden Tatverdachts
vorläufig festgenommen.
Nach dem gegenwärtigen Stand der kriminalpolizeilichen
Ermittlungen kam es in der zurückliegenden Zeit zwischen den
beteiligten Lebenspartnern mehrfach zu Streitigkeiten und
Handgreiflichkeiten. In der Nacht zum 22.10.2015 entwickelte sich
zwischen den alkoholisierten Personen ein erneutes Streitgeschehen.
Diese Streitigkeiten eskalierten in den frühen Morgenstunden, wobei
die 43 Jährige ihrem 50 jährigen Lebensgefährten mit einem spitzen
Gegenstand (vermutlich Messer) die schwere Halsverletzung zufügte.
Die Tatverdächtige wurde nach erfolgter Vernehmung auf Antrag der
Staatsanwalt Essen beim zuständigen Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer
zwecks Erlass eines Untersuchungshaftbefehls vorgeführt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Torsten Sziesze
Telefon: 0209 / 365 2011
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de
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Datum: 23.10.2015 - 14:57 Uhr
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