Verstoß gegen Waffengesetz
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(ots) - Am 25.10.2015 um 04:03 Uhr meldete ein
Zeuge, dass eine männliche Person vor einer Gaststätte in Bad
Sobernheim mit einer Waffe hantieren würde. Die Streife konnte die
Person antreffen und die Waffe sicherstellen. Bei dieser handelte es
sich um eine Schreckschusswaffe. Dies stellt ein Vergehen nach dem
Waffengesetz dar. Ein Verfahren gegen die Person wurde eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Kirn
Telefon: 06752-1560
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Datum: 26.10.2015 - 08:57 Uhr
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Bad Sobernheim
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