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Vollstreckung eines Haftbefehls führt zur Aufklärung eines Diebstahls

ID: 1337506

(ots) - In den Morgenstunden vollstreckten die
Beamten der Bundespolizei bei einem 19- Jährigen im Frankfurter
Hauptbahnhof einen Haftbefehl. Zeitgleich leiteten sie gegen ihn
Ermittlungen wegen eines räuberischen Diebstahls ein.

Die Beamten bemerkten den 19-Jährigen im Gleisbereich des
Hauptbahnhofs und stellten fest, dass ein Haftbefehl des Amtsgerichts
Dippoldiswalde zur Sitzungshaft wegen schwerer Brandstiftung besteht.
Vor einigen Monaten erschien der 19- Jährige nicht zu der anberaumten
Gerichtsverhandlung. Er wird am heutigen Tag dem Haftrichter
vorgeführt.

Während die Beamten den 19- Jährigen zur Wache brachten, kam ein
Geschädigter auf die Beamten zu und gab an, dass ihm der
Festgenommene das Handy entwendet hat.

Im Rahmen der Ermittlungen klärten die Beamten auf, dass der 19-
Jährige dem schlafenden Geschädigten das Handy aus der Jackentasche
entwendete. Als der Geschädigte dies bemerkte und den 19- Jährigen
zur Rede stellte, zückte dieser ein Messer, bedrohte den Geschädigten
und entfernte sich von ihm. Bei der Durchsuchung stellten die Beamten
das Messer und das Handy sicher. Neben der schweren Brandstiftung,
droht dem 19- Jährigen ein weiteres Strafverfahren wegen des
räuberischen Diebstahls.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Frankfurt/Main
Öffentlichkeitsarbeit
Simone Ries
Telefon: 069/130145-1030 od. Mobil 0172/5360735
E-Mail: simone.ries(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 28.10.2015 - 13:05 Uhr
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