Mit 114 km/h durch die Ortschaft - Kerpen
(ots) -
Fahranfänger in der Probezeit muss mit harten Konsequenzen
rechnen.
Am Mittwoch, 28. Oktober, prüften Polizeibeamte des
Verkehrsdienstes die gefahren Geschwindigkeiten auf der
Karl-Ferdinand-Braun-Straße. In der Zeit von 15:30 Uhr bis 18:50 Uhr
setzten sie dazu das Lasermessgerät ein. Auf der Straße gibt es
erhebliche Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen den
Verkehrsteilnehmern, LKW und Radfahrer. Auch Fußgänger queren die
Straße in dem Industriegebiet. Sie liegt innerhalb der geschlossenen
Ortschaft. Es ist demzufolge die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
50 km/h begrenzt.
Insgesamt stellten die Beamten 18 Verstöße fest. Einmal reichte in
der Folge die Zahlung eines Verwarngeldes aus. 17
Ordnungswidrigkeitenanzeigen wurden gefertigt. In sieben Fällen
müssen die Fahrer mit einem Fahrverbot rechnen, weil sie abzüglich
der Messtoleranz mehr als 30 km/h zu schnell waren.
Der eingangs erwähnte Fahrer in der Probezeit, ein 19-Jährger aus
Kerpen, wurde mit vorwerfbaren 114 Kilometern pro Stunde gemessen. Er
ließ sich nach einer Belehrung nicht zu dem Vorwurf ein. Die
Polizeibeamten werden in der Anzeige vermerken, dass durch die
Überschreitung um 64 km/h ein vorsätzliches Verhalten vorliegen
könnte, da die erlaubte Geschwindigkeit mehr als verdoppelt wurde.
Wenn die Bußgeldstelle dem nachkommt, wird sich das Bußgeld für den
19-Jährigen verdoppeln.
Das bedeutet, er wird neben den Bearbeitungsgebühren ein Bußgeld
von 960,- Euro zahlen müssen. Drei Monate Fahrverbot und 2 Punkte in
Flensburg sind laut Bußgeldkatalog vorgesehen und seine Probezeit
wird um mindestens zwei Jahre verlängert. (ha)
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Polizei
Leitungsstab/Sachgebiet 2
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Datum: 29.10.2015 - 10:55 Uhr
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