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Innenminister Jäger: Wir setzen in NRW weiter auf die freiwillige Rückkehr - 144 abgelehnte Asylbewerber reisen nach Albanien zurück

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(ots) - Nordrhein-Westfalen setzt weiter vorrangig auf
die freiwillige Rückkehr abgelehnter Asylbewerber. Heute startete vom
Flughafen Paderborn eine Chartermaschine mit Ziel Tirana. An Bord
waren insgesamt 144 abgelehnte Asylbewerber aus Albanien. Das
freiwillige Rückreiseangebot hat die Internationalen Organisation für
Migration (IOM) organisiert. "Wird ein Asylantrag abgelehnt, sollten
die Menschen freiwillig ausreisen. Dabei werden sie beraten und
unterstützt. Ansonsten setzen wir die Rückführung konsequent durch"
erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger.

Für die Zukunft sind weitere Rückkehrhilfsflüge nach Albanien
geplant. Bis Ende September 2015 wurde die freiwillige Rückreise von
4.589 Menschen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, durch die IOM
finanzielle unterstützt. Neben Serbien (1.027) kamen die meisten aus
dem Kosovo (951) und Albanien (966). Im Vorjahr waren insgesamt
3.570, die das Rückkehrförder- und Starthilfeprogramm genutzt haben.

"Es ist allerdings ein Irrglaube, dass alleine freiwillige
Rückkehrangebote oder Rückführungen das Problem lösen können. Viel
entscheidender sind die noch immer überlangen Asylverfahren. Der
Aktenstau wird immer größer und die Verfahren ziehen sich immer
länger hin", betonte der NRW-Innenminister.

Im August 2015 kam laut der Statistik des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus Albanien mit rund 8230 die
zweitgrößte Anzahl von Asylantragsteller. Mehr kamen nur aus Syrien.
Dabei lag die Schutzquote bei 0,1 Prozent. Deshalb finden seit Anfang
Oktober 2015 in NRW für Albaner beschleunigte Asylverfahren statt.
Dies geschieht im Rahmen eines Aktionsplans, den die Länder mit dem
Bund beschlossen haben. Insgesamt stellt NRW für den Aktionsplan
zunächst 1.200 Plätze in vier Landeseinrichtungen bereit. Zwei
Standorte befinden sich im Rheinland und zwei Standorte in




Westfalen/Ostwestfalen/Lippe.

Die Asylanträge der Albaner sollen von den Außenstellen des BAMF
in der Regel innerhalb von zwei Tagen entschieden werden. Unmittelbar
nach der ablehnenden Asylentscheidung erfolgt eine Beratung über eine
freiwillige Ausreise und deren Förderung. Sollten abgelehnte
albanische Asylsuchende davon keinen Gebrauch machen, erfolgt die
Abschiebung in das Heimatland. Das gesamte Verfahren bis hin zur
vollziehbaren Ausreiseverpflichtung soll innerhalb von wenigen Wochen
abgeschlossen sein. Ein vergleichbares Verfahren hatte es bereits im
Frühjahr 2015 für den Kosovo gegeben.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
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Datum: 29.10.2015 - 15:33 Uhr
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