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Wer muss wann Winterreifen auf seinem Fahrzeug haben?

ID: 1338807

(ots) -
Winterreifen sind durch Symbole und/oder Piktogramme
gekennzeichnet. Die gesetzlich vorgeschriebene Winterreifenpflicht
betrifft alle Kraftfahrzeuge. Nicht nur Personenkraftwagen,
Lastkraftwagen und Busse sondern auch Motorräder und Roller müssen
umgerüstet werden.

Winterreifen sind zwingend vorgeschrieben bei Glatteis,
Schneeglätte, Schneematsch und bei Eis- und Reifglätte. Bei
"normalen" Straßenverhältnissen - auch in der Winterzeit - sind
Winterreifen nicht vorgeschrieben. Nur muss bedacht werden, dass die
Fahrt bei trockenen Straßenverhältnissen begonnen wird und man von
Schnee und Eis überrascht werden kann. Dann darf die Fahrt ohne
Winterbereifung nicht fortgesetzt werden.

Winterreifen erhöhen die Verkehrssicherheit um ein Vielfaches. Sie
krallen sich mit ihren beweglichen und scharfen Einschnitten auf der
Profiloberseite (Lamellen) fester in den glatten und matschigen
Untergrund, als es der beste Sommerreifen kann. Der Bremsweg auf
Schnee ist dafür ein eindrucksvoller Beweis. Aus Tempo 50 steht ein
Auto bei einer Notbremsung mit guten Winterreifen nach etwa 35
Metern. Mit Sommerreifen erst knapp 10 Meter später.

Aber auch bei Nässe befähigen die größeren Profilrillen in der
Lauffläche von Winterreifen eine bessere Ableitung des Regenwassers
auf der Straße. Das "Aufschwimmen" des Reifens auf dem Wasser wird
verhindert und der direkte Kontakt zur Fahrbahn bleibt gewährleistet.

Winterreifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 4 mm haben.

Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte
ein Kraftfahrzeug mir Reifen fährt, die nicht die Kennzeichnung "M+S"
oder die "Schneeflocke" als Symbol haben, muss mit einem Bußgeld in
Höhe von 60 Euro rechnen. Kommt es aufgrund der vorschriftswidrigen
Bereifung zu einer Behinderung, Gefährdung oder einem




Verkehrsunfall, ist ein Bußgeld bis zu 120 Euro und ein Punkt im
Verkehrszentralregister vorgesehen.

Für Fragen und weitere Informationen stehen die
Verkehrssicherheitsberater der Polizei Münster unter der
Telefonnummer 0251 275-1450 zur Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Polizei Münster
Andreas Bode
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/


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Datum: 30.10.2015 - 11:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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