Einbrecher stehlen Schmuck - Polizei rät Terrassentüren besonders zu sichern
(ots) -
Über die aufgehebelte Terrassentür verschafften sich Einbrecher am
Donnerstag Zugang zu einem Haus an der Straße Vor den Höfen in
Stemwede-Drohne. Dabei erbeuteten die Kriminellen Schmuck und einen
geringen Geldbetrag.
Nach bisherigen Feststellungen der Beamten ereignete sich der
Einbruch in der Zeit zwischen 7 Uhr und 14.30 Uhr. Nachdem die
Unbekannten eingestiegen waren, durchsuchten sie verschiedene
Schränke und Schubladen. Mit ihrer Beute verschwanden sie offenbar
unbemerkt. Die Polizei bittet Zeugen, denen am Donnerstag in der
Umgebung verdächtig wirkende Personen oder ein Fahrzeug aufgefallen
sind, sich bei ihr unter (05741) 2770 zu melden.
Einbrecher dringen den Erkenntnissen der Polizei zufolge in rund
50 Prozent aller Fälle über die Terrassentür in Häuser und Wohnungen
ein. Diese Türen liegen überwiegend in einem sichtgeschützten
Bereich. Daher können die Kriminellen dort ungestört agieren.
Die Polizei empfiehlt daher, Terrassentüren besonders gut zu
sichern. Wer dies tun möchte, der sollte zuvor eine kostenlose
Beratung durch einen Experten der Polizei in Anspruch nehmen. Für
Auskünfte steht Hauptkommissar Lutz Kollmeyer vom Kommissariat für
Kriminalprävention und Opferschutz unter (0571) 8866-0 zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle
Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.10.2015 - 11:56 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1338832
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Stemwede-Drohne
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Einbrecher stehlen Schmuck - Polizei rät Terrassentüren besonders zu sichern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).