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266 Fahrer bei kreisweiten Geschwindigkeitskontrollen aufgefallen

ID: 1340382

(ots) - (mb) Am vergangenen Freitag haben die
Kreispolizeibehörde Paderborn in Kooperation mit dem Kreis und der
Stadt Paderborn an 12 verschiedenen Strecken im Kreisgebiet
Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Zwischen 06.00 Uhr und 14.00
Uhr fielen dabei 266 Fahrer auf, die sich nicht an die
Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten hatten. 214 Verstöße blieben im
geringfügigen Bereich, der mit Verwarnungsgeld bis 35 Euro geahndet
wird. Gegen 52 Fahrer werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Gemessen
wurde in Paderborn, in Salzkotten sowie im Zuge der L776 von der B1
bis zur Kreisgrenze bei Büren. Die meisten Übertretungen registrierte
die Polizei auf der B64 bei Paderborn zwischen den Anschlussstellen
Warburger Straße und Georg-Marshall-Ring. Hier waren 103 Fahrer zu
schnell unterwegs. Auf der K28 (Alte Schanze) bei Paderborn-Elsen
fuhr eine Autofahrerin im 70er Bereich mit 127 km/h durch den
Messstrahl des Lasergeräts. 240 Euro Bußgeld plus Gebühren, zwei
Punkte und einen Monat Fahrverbot sind die Konsequenz der Raserei.
Damit hat auch ein Motorradfahrer zu rechnen, der auf der B64 59 km/h
zu schnell war. In zwei Paderborner 30er Zonen an der Penzlinger
Straße und der Ferdinandstraße waren insgesamt 50 Fahrzeuge zu
schnell. 49 kamen mit einem Verwarnungsgeld davon, ein Fahrer fuhr 54
km/h und muss ein Bußgeld zahlen.

Mit steigender Geschwindigkeit erhöht sich das Unfallrisiko und
die Gefahr im Falle eines Unglücks schwere Verletzungen zu erleiden.
Die Polizei verdeutlicht das en einem Beispiel: Ein Fahrzeug fährt 30
km/h. Verkehrsbedingt muss der Fahrer nun eine Vollbremsung
einleiten. Reaktionszeit und Bremsweg ergeben addiert die Entfernung,
die das Fahrzeug zum Anhalten braucht. Bei 30 km/h sind dies etwa 17
Meter. Fährt das Fahrzeug jedoch 50 km/h, beträgt bereits die
Entfernung, die es während der Reaktionszeit des Fahrers zurücklegt,




schon 16 Meter. Erst ab dem siebzehnten Meter beginnt der Fahrer
damit, das Fahrzeug zu bremsen. Das heißt also: Wo ein Fahrzeug bei
30 km/h nach einer Vollbremsung bereits steht, fängt der Fahrer bei
50 km/h erst an zu bremsen. Oder noch deutlicher: Ein Hindernis in 18
Metern Entfernung wird bei 50 km/h nahezu ungebremst getroffen,
während es bei 30 km/h gar nicht erst zu einem Zusammenprall gekommen
wäre. Das ist kein Schicksal, sondern eine physikalische Tatsache!
Führt man sich nun vor Augen, dass dieses »Hindernis« nicht unbedingt
ein anderes Fahrzeug, sondern beispielsweise auch ein Kind sein
könnte, wird jedem klar, wie schwerwiegend die Folgen der
Fahrgeschwindigkeit sind und wie unmittelbar der Zusammenhang
zwischen Geschwindigkeit und Unfallfolge ist. Deswegen: Nehmen Sie
Rücksicht und halten sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen -
Denken Sie auch daran, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch
"zu schnell" sein kann, wenn die Straßenverhältnisse und
Witterungsbedingungen nicht passen. Gerade jetzt in Herbst und Winter
lauern diese Gefahren besonders!




Rückfragen bitte an:

Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Riemekestraße 60- 62
33102 Paderborn

Telefon: 05251/306-1320
Fax: 05251/306-1095
E-Mail: pressestelle.paderborn(at)polizei.nrw.de
Web: www.polizei.nrw.de/paderborn

Außerhalb der Bürozeiten:


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Telefon: 05251/ 306-1222


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Datum: 02.11.2015 - 14:00 Uhr
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