Verfälschter Personalausweis rettet nicht vor Gefängnisaufenthalt
(ots) - Kurz nach Mitternacht fand an der
Autobahnanschlussstelle Görlitz die Kontrolle eines polnischen
Reisebusses statt. Als sich die Bundespolizeibeamten dabei die
Ausweise der Passagiere ansahen, fiel ihnen das Dokument einer
polnischen Frau auf. Offensichtlich waren an dem Personalausweis
Veränderungen vorgenommen worden, welche die vermeintlich 21-Jährige
nicht erklären konnte. In den Diensträumen fanden Spezialisten
schließlich heraus, dass Name, Vorname und Geburtsdatum verfälscht
worden waren. Dieses Manöver sollte offensichtlich die wahre
Identität der Ausweisinhaberin verschleiern. Mit ihren richtigen
Personalien fahndete nämlich die Staatsanwaltschaft Hof mit einem
Vollstreckungshaftbefehl nach der 27-Jährigen. Diese war vom
Amtsgericht Hof wegen Betrugs zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei
Jahren verurteilt worden. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
wegen Urkundenfälschung wurde die "Enttarnte" später in eine
Justizvollzugsanstalt überstellt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
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Datum: 10.11.2015 - 16:08 Uhr
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