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Haftbefehle vollstreckt

ID: 1346958

(ots) - Bereits in der vergangenen Nacht wurde bei
Kodersdorf ein 33-Jähriger festgenommen. Der im polnischen Bielice
(Bielitz) wohnende Mann wurde gleich mit zwei Haftbefehlen gesucht.
Beide Haftbefehle waren von der Staatsanwaltschaft Cottbus
ausgestellten worden. Der erste Haftbefehl beruhte auf einer
Verurteilung wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls durch
das Amtsgericht Cottbus im Jahr 2011. Die Verurteilung, auf deren
Grundlage der zweite Haftbefehl erlassen worden war, erfolgte
ebenfalls wegen Diebstahls und zusätzlich wegen Sachbeschädigung.
Zufälligerweise wurde dieses Urteil des Cottbuser Amtsgerichts am Tag
der gestrigen Festnahme genau ein Jahr alt. Insgesamt hätte der
Festgenommene durch die Zahlung von 1890,00 Euro einen
Gefängnisaufenthalt vermeiden können. Er entschied sich jedoch für
die kommenden Tage 189 Tage für die Justizvollzugsanstalt.

Dem Beispiel und dem Weg des polnischen Bürgers folgte später ein
Görlitzer. Die Festnahme des Mannes erfolgte am Nachmittag auf der
Autobahnzufahrt Görlitz in Richtung Polen, als dieser mit seinem VW
Golf unmittelbar auf der Fahrbahn hielt und telefonierte. Als die
Beamten ihre Kontrolle durchführten, stellten sie zunächst fest, dass
die Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers durch die zuständige
Verwaltungsbehörde entzogen worden war. Der vorgelegte Führerschein
wurde somit sichergestellt. Obendrein wurde Anzeige wegen des
Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erstattet. Eine Weiterfahrt
wäre allerdings aus einem anderen Grund nicht möglich gewesen. Gegen
den Schwarzfahrer lagen gleichfalls zwei Haftbefehle einer
Staatsanwaltschaft vor. Beide Haftbefehle sind durch die Görlitzer
Anklagebehörde Ende September ausgefertigt worden. Während die erste
Verurteilung des Amtsgerichts Görlitz wegen Sachbeschädigung
erfolgte, erfolgte die zweite wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis...




Die Höhe der Gesamtgeldstrafe beträgt 3.374,50 Euro einschließlich
Gebühren und Auslagen. "Umgerechnet" bedeutet das im Fall des
57-Jährigen 130 Tage Freiheitsentzug.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de


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Datum: 12.11.2015 - 12:44 Uhr
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