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So manch anderer Bürger hätte in diesem Fall das Verwarnungsgeld wohl einfach bezahlt...

ID: 1347107

(ots) - Lfd. Nr.: 1614

Ein behördlich angebotenes Verwarnungsgeld kann der betroffene
Bürger annehmen - oder eben nicht. So wie in diesem besonders
kuriosen Fall, indem ein Autofahrer sich zu Unrecht dem Vorwurf
ausgesetzt sah, in der Öffentlichkeit uriniert zu haben. Die Wahrheit
schilderte er der Polizei schriftlich.

Der 57-jährige Kölner war am 10. Oktober 2014 mit seinem VW Golf
auf der A 1 in Richtung Bremen unterwegs. Auf dem Parkplatz
Klosterholz unterbrach er seine Fahrt für einen kurzen Zwischenstopp.
Eigenen Angaben zufolge ging er ins "Grüne", um abseits von möglichen
Passanten zu sein. Dieses auffällige Verhalten entging auch den
anwesenden Polizeibeamten nicht. Der Umstand, dass der Kölner zudem
beide Hände im Schrittbereich hatte, erhärtete den Verdacht des
unerlaubten Urinierens in der Öffentlichkeit. Im weiteren Verlauf
erhielt der 57-Jährige für den Verstoß eine Zahlungsaufforderung für
das Verwarnungsgeld.

Doch zahlen wollte der 57-Jährige nicht. Stattdessen stellte er
der Polizei schriftlich den nach eigenen Angaben wahren Grund für
seinen Zwischenstopp dar. So diente die Fahrt zum Parkplatz nicht dem
Urinieren, sondern dem Entfernen eines zuvor angebrachten
Genitalrings. Dieser verursachte mittlerweile ein unangenehmes Gefühl
in der unteren Körperregion und hätte dem Kölner zufolge die eigene
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Daher unterbrach er seine
Fahrt und legte am Rand des Parkplatzes Hand an - und das im wahrsten
Sinne des Wortes. Doch dieser Befreiungsversuch des eigenen
Körperteils wirkte auf die Polizisten wie der bereits erwähnte
Verstoß des öffentlichen Urinierens. Zumal sich der Kölner vor Ort
nicht zu seinen wahren Beweggründen äußerte. Daher übergaben sie dem
57-Jährigen im Anschluss die Zahlungsaufforderung.

Einige Tage später folgte der schriftliche und zugegebenermaßen




sehr offenherzige Einwand des Betroffenen. Zwar hatten die Beamten
bereits zahlreiche Schutzbehauptungen gehört, diese brisante
Offenlegung der eigenen Intimsphäre überraschte sie dennoch. Sie
glaubten den Äußerungen des Mannes und das Verwarnungsgeld entfiel.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Dana Seketa
Telefon: 0231/132-1029
Fax: 0231-132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/


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Datum: 12.11.2015 - 13:59 Uhr
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