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Kofinanzierungsprogramm der Landesregierung/Innenminister Lorenz Caffier: Finanzielle Unterstützung für weitere 28 Investitionsvorhaben

ID: 1347555

(ots) -
Der interministerielle Vergaberat zur Gewährung von Finanzhilfen
aus dem Kofinanzierungsfonds hat im Oktober 2015 zum neunten Mal seit
Bestehen des Förderprogrammes getagt. Auf der Sitzung wurden für
weitere 28 kommunale Investitionsvorhaben Fördermittel i. H. v. rund
4,44 Mio. EUR bestätigt. Im Ergebnis werden diese Förderungen ein
Investitionsvolumen von rund 15,7 Mio. EUR auslösen. Damit wurde
nunmehr für insgesamt 308 Anträge seit Auflegung des Förderprogramms
im Jahr 2012 ein Fördervolumen von rd. 44,23 Mio. EUR bestätigt. Die
Kommunen konnten so bislang Investitionen in Höhe von rund 183 Mio.
EUR u.a. für den Wegebau in ländlichen Regionen, für städtebauliche
Vorhaben, für den Sportstättenbau, für Kindertagesstätten und Schulen
oder für Technik und Bauvorhaben im Brandschutz auslösen.

Innenminister Lorenz Caffier: "Der Kofinanzierungsfonds ist ein
Erfolgsmodell für die Kommunen. Der Fonds erfüllt seine Funktion und
die hohe Zahl der bereits bewilligten Investitionsmaßnahmen zeigt,
dass er von den Kommunen auch gut angenommen wird. Mit diesem
Programm unterstützen wir Kommunen, die aufgrund ihrer Finanzlage
sonst nicht von verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des
Bundes oder der EU profitieren könnten, weil ihnen das Geld für den
Eigenanteil fehlt."

Zur Kofinanzierung kommunaler Investitionen stellt das Land
einmalig, zusätzlich und außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes 50
Mio. EUR über das Kofinanzierungsprogramm zur Verfügung. Über die
Anträge entscheidet das Ministerium für Inneres und Sport auf
Grundlage des Votums des interministeriellen Vergaberates. Anträge
können Kommunen bis Anfang 2016 stellen. Aus dem Programm stehen
jetzt noch rund 6,77Mio. EUR zur Verfügung. Nach der Richtlinie zur
Gewährung von Finanzhilfen sind Zuwendungsempfänger aus dem Fonds




kreisangehörige Gemeinden, Ämter und Zweckverbände. Eine Förderung
setzt auch voraus, dass der Haushalt sparsam und wirtschaftlich
geführt wird und alle Einnahmequellen in vertretbarem Umfang
ausgeschöpft werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer
Zuwendung besteht nicht.

Die "Richtlinie für die Gewährung von Finanzhilfen aus dem
Kofinanzierungsprogramm" ist im Amtsblatt M-V Nr. 31 veröffentlicht
sowie auf der Homepage des Innenministeriums www.im.mv-regierung.de
unter der Rubrik "Kommunales". Dort ist auch regelmäßig nach
Entscheidung des Vergaberates eine Übersicht aus dem
Kofinanzierungsfonds abrufbar.

Anlage: Übersicht über die geförderten Investitionsmaßnahmen der
neunten Sitzung des Vergaberates




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 13.11.2015 - 11:02 Uhr
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