Landkreis Oldenburg: Polizeiaktion "Beleuchtung" auf den Schulwegen in Wildeshausen +++ Die Polizei appelliert: Licht an!
(ots) - Nachdem Fahrräder in den Schulen kontrolliert
wurden, werden nun wieder gezielte Beleuchtungskontrollen auf den
Schulwegen in Wildeshausen durchgeführt, da immer wieder
Fahrradfahrer ohne jegliche Beleuchtung unterwegs sind. Das
Fahrradlicht verdient mehr Aufmerksamkeit als die meisten Personen
diesem schenken. Sehen und gesehen werden ist Grundvoraussetzung für
die Sicherheit im Straßenverkehr. Radfahrer, die bei Dunkelheit ohne
Licht fahren, unterschätzen vielfach, wie schlecht sie von anderen
Verkehrsteilnehmern zu erkennen sind und in welche Gefahr sie sich
und andere damit bringen können. Gerade die Eltern von Schulkinder
sollten dem Licht am Fahrrad mehr Bedeutung zumessen.
Einer der Hauptursachen für das Fahren ohne Licht ist der
technisch mangelhafte Zustand vieler Beleuchtungsanlagen. Selbst
fabrikneue Räder sind oft nur mit einer mangelhaften Lichtanlage
ausgestattet.
Dynamos die mehr Lärm als Strom erzeugen, müssen auf jeden Fall
erneuert werden. Inzwischen gibt es auf dem Markt auch hochwertige
Lichtmaschinen. Am betriebssichersten sind Nabendynamo, da sie
witterungsunabhängig sind.
Neben dem Dynamo ist seit dem 01.08.13 auch eine Batterie mit
einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem
wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle erlaubt.
Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen dabei nicht zusammen
einschaltbar sein.
Sogenannte Stecklichter werden auf Grund noch vorhandener
unzureichender Rechtslage im Rahmen des Ermessensspielraumes nicht
beanstandet werden, wenn sie durch die vorgeschriebene
Bauartgenehmigung gemäß § 22a Nr. 22 StVZO für den Betrieb im
Straßenverkehr zugelassen sind. Einfache Taschenlampen oder ähnliche
Lichtquellen sind jedoch nicht erlaubt.
Damit man als Radfahrer noch besser gesehen wird, sollte
zusätzlich zur Fahrradbeleuchtung das Tragen von Arm- und Fußbänder
aus reflektierendem Material selbstverständlich sein.
Kinder und Jugendliche werden bei den Kontrollen aufgefordert, das
Fahrrad nach der Reparatur auf der örtlichen Wache vorzuführen, um
sicher zu gehen, dass die Mängel behoben wurden.
Die Jugendlichen (ab 14 Jahren) und Heranwachsenden (ab 18
Jahren) müssen bei einem Verstoß mit einer gebührenpflichtigen
Verwarnung von 20,- EUR rechnen.
Allein das Ergebnis der anfangs genannten Fahrradüberprüfungen in
den Wildeshauser Schulen verdeutlicht die Notwendigkeit der
polizeilichen Beleuchtungskontrollen auf den Schulwegen. Im
Durchschnitt wiesen 37 % der überprüften Fahrräder Mängel auf, wobei
vorrangig defekte Licht- und Bremsanlagen festgestellt wurden.
Neben den Beleuchtungskontrollen wird auch das unerlaubte
Linksfahren im Rahmen der Neuregelung der Wildeshauser
Radverkehrsführung kontrolliert. Falschfahrer werden auf die richtige
Seite verwiesen.
Gerade in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen kommt es immer
wieder zu Verkehrsunfällen zwischen Auto- und Radfahrern, weil
Autofahrer nicht mit von links kommenden Verkehrsteilnehmern rechnen.
Eine Teilschuld wird den Falschfahrern in den meisten Fällen
angelastet. Versicherungen können ihre Leistungen kürzen bzw.
komplett verweigern.
Beratungsresistente Linksfahrer, die älter als 14 Jahre sind,
müssen mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung von 15,- Euro
rechnen.
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Pressestelle
Telefon: 04221-1559104
E-Mail: pressestelle(at)pi-del.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 27.11.2015 - 11:22 Uhr
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