Räuber erbeuten Bargeld bei Spielhallenüberfall
(ots) - (uk) Zwei bislang unbekannte junge Männer haben
am frühen Freitagmorgen bei einem Überfall auf eine Spielhalle in
Schloß Neuhaus Bargeld erbeutet. Die beiden maskierten Täter hatten
gegen 00.30 Uhr die Spielhalle an der Bielefelder Straße unweit der
Hermann-Löns-Straße betreten, in der sich zu diesem Zeitpunkt nur
noch die Angestellte (46) befand. Sie zwangen die Frau zur Herausgabe
des Bargeldes und flohen anschließend in unbekannte Richtung. Nach
Angaben des Opfers sind beide Männer etwa 18 bis 30 Jahre alt, etwa
1,75 Meter groß und schlank. Beide waren dunkel gekleidet und trugen
Mützen sowie dunkle Sturmhauben, wovon zumindest eine im Bereich der
Augen zwei Sehschlitze hatte. Beide Kriminelle sprachen deutsch,
wobei einer der Täter einen leichten Akzent hatte. Zeugen, die
Angaben zu möglichen Verdächtigen machen können oder zur Tatzeit
verdächtige Beobachtungen im Bereich der Spielhalle gemacht haben,
werden gebeten sich unter der Telefonnummer 05251-3060 mit der
Polizei in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Riemekestraße 60- 62
33102 Paderborn
Telefon: 05251/306-1320
Fax: 05251/306-1095
E-Mail: pressestelle.paderborn(at)polizei.nrw.de
Web: www.polizei.nrw.de/paderborn
Außerhalb der Bürozeiten:
Leitstelle Polizei Paderborn
Telefon: 05251/ 306-1222
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.11.2015 - 13:51 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1353201
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PB
Stadt:
Paderborn
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Räuber erbeuten Bargeld bei Spielhallenüberfall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Paderborn (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).