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Ukrainischer Mann muss für vier Jahre und acht Monate hinter Gitter

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(ots) - Am Samstagnachmittag nahm eine gemeinsame
deutsch-polnische Streife einen ukrainischen Mann bei Kodersdorf
fest. Gegen den 19-Jährigen lag ein wenige Tage alter Haftbefehl des
Amtsgerichts Memmingen vor. Grundlage für diesen Haftbefehl war eine
Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei im Juni dieses Jahres. Zur
Verbüßung der angeordneten Einheitsjugendstrafe von vier Jahren und
acht Monaten wurde der Festgenommene in eine Justizvollzugsanstalt
gebracht.

Mehr Glück hatte ein paar Stunden zuvor ein polnischer
Staatsangehöriger. Er war auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße"
kontrolliert worden. Dabei stellten die Beamten fest, dass ihn die
Staatsanwaltschaft Hof mit einem Haftbefehl auf die Fahndungsliste
gesetzt hatte. Dieser Vollstreckungshaftbefehl war wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis erlassen worden. Schließlich war der 47-Jährige aber in
der Lage, den ersatzweisen Freiheitsentzug abzuwenden, weil er die
Geldstrafe in Höhe von 905,57 Euro bezahlen konnte.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 30.11.2015 - 11:52 Uhr
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