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Dieses Argument gegen Zahlung eines Verwarngeldes zählt nicht!

ID: 1355434

(ots) - Lfd. Nr.: 1699

Um der Zahlung eines Verwarngeldes zu entgehen, hatte sich eine
Dortmunderin im Nachhinein schriftlich an die Dortmunder Polizei
gewandt und durchaus interessante Argumente geliefert, die sie vor
der Strafe schützen sollten.

Ereignet hatte sich der Parkverstoß am 7.11. um 8.50 Uhr im
Wieckesweg in Dortmund. Offenbar nicht einverstanden mit der Zahlung
des Verwarngeldes in Höhe von 20,- Euro wegen des Parkens auf einem
Gehweg, listete sie den Beamten die folgenden Gründe in schriftlicher
Form auf: 1.Es war nicht gekennzeichnet, dass es ein Parkverbot ist.
2.Parkende Autos sind ständig an der gleichen Stelle zu sehen. 3.
Ich verlange ein Foto, da ich der Meinung bin, keinen behindert zu
haben.

Die Polizei konnte allen diesen Gründen Fachliches entgegenhalten:
1.In dem betreffenden Bereich ist es wie auf allen anderen Gehwegen
in Deutschland so, dass es keines Verbots bedarf, welches das Parken
auf dem Gehweg untersagt. Es bedarf lediglich einer Beschilderung
wenn das Parken auf dem Gehweg ausdrücklich erlaubt ist. 2.Es kann
gut möglich sein, dass sich auch andere Verkehrsteilnehmer nicht an
die geltenden Verkehrsregeln halten und dort widerrechtlich parken.
Dies entschuldigt jedoch nicht das eigene Fehlverhalten. "Es gibt
kein Recht im Unrecht." 3.Bei der Ahndung von Verkehrsverstößen
handelt es sich um eine hoheitliche Aufgabe der Polizei. Es liegt
nicht in unserem Interesse, unschuldigen Menschen einfach einen
Verkehrsverstoß unterzujubeln. Es gilt der sogenannte
"Personalbeweis".

Das vierte Argument der Verkehrsteilnehmerin war allerdings
argumentativ nicht zu schlagen: "Ich bin eine Frau." Bei allem
Verständnis: Es gibt unzählige Frauen, die auch in der Lage sind,
sich an die gültigen Verkehrsregeln zu halten. Das Geschlecht schützt
in diesem Fall nicht vor der Zahlung der 20,- Euro.








Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1022
Fax: 0231 132 9733
E-Mail: pressestelle.dortmund(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/


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Datum: 01.12.2015 - 14:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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