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Nr.: 0745 --Neue Betrugsmasche in Bremen - Firmen aufgepasst!--

ID: 1360499

(ots) -

-

Ort: Bremen
Zeit: 8. Dezember 2015

Eine neue Vorgehensweise von Betrügern beschäftigt zurzeit nicht
nur die Bremer Kriminalpolizei. Auch das Bundeskriminalamt warnt vor
dem Betrugsphänomen "CEO-Fraud". Es sind bereits mehrere Firmen in
Bremen betroffenen. Täter verschaffen sich Informationen über das
jeweilige Unternehmen und veranlassen Geldtransfers auf ihre Konten.

Beim CEO-Fraud geben sich Kriminelle, nach Sammlung von
Informationen jeglicher Art über das ausgeguckte Unternehmen,
beispielsweise als Geschäftsführer (CEO) des Unternehmens aus. Sie
veranlassen einen Unternehmensmitarbeiter zum Transfer eines größeren
Geldbetrages ins Ausland. Die Täterseite nimmt meistens per Mail
Kontakt zur Finanzabteilung einer Firma auf und suggeriert extremen
Geheimhaltungsbedarf, da die Geschäftsführung in eine Firmenübernahme
oder Ähnlichem involviert wäre. Die Betrüger nutzen hierfür
Informationen, die Unternehmen im Handelsregister, auf ihrer Homepage
oder in Werbebroschüren veröffentlichen. Sie legen ihr Augenmerk
besonders auf Angaben zu Geschäftspartnern und künftigen
Geschäftsvorhaben. Dieses entspricht häufig den realen "Gerüchten" in
den Firmen. Leider wurde schon mehrfach tatsächlich Geld auf diese
Veranlassung hin ins Ausland überwiesen. Die Schadenssummen gehen in
Deutschland bereits in Millionenhöhe.

E-Mail-Adressen sind zum Beispiel von großem Interesse, weil sich
daraus Erreichbarkeiten ableiten lassen. Auch Soziale Netzwerke
öffnen den Kriminellen quasi Tür und Tor, wenn die Mitarbeiter dort
ihre Funktion und Tätigkeit oder sogar persönliche Details
preisgeben. Die Kontaktaufnahme erfolgt in der Regel über E-Mail oder
Telefon, wobei E-Mail-Adressen verfälscht und Telefonnummern
verschleiert werden.

Auch wenn die Täter leider schon Erfolg mit ihrer Masche hatten,




so waren sie in anderen Fällen auch nicht erfolgreich. Die
kontaktierten Mitarbeiter waren entsprechend aufmerksam und ließen
sich von den professionell vorgehenden Gaunern nicht täuschen.

Zum Schutz vor der Betrugsmasche rät die Polizei: Veranlassen Sie
keine Geldtransfers aufgrund von E-Mails! Wenden Sie zur Freigabe von
Geldern ein Vier-Augen - Prinzips an. Bei ungewöhnlichen
Zahlungsanweisungen sollten VOR der Veranlassung folgenden Schritte
durchgeführt werden: -Überprüfen Sie die E-Mails auf Absenderadresse
und korrekte Schreibweise -Überprüfen Sie die Zahlungsaufforderung
durch einen Rückruf beziehungsweise durch eine schriftliche Rückfrage
beim Auftraggeber. -Nehmen Sie Kontakt mit der Geschäftsleitung der
vermeintlichen Firma auf.

Achten Sie drauf, wo Sie und Ihre Mitarbeiter im Zusammenhang mit
Ihrer Firma etwas veröffentlichen und welche Informationen zu Ihrem
Unternehmen öffentlich sind. Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter
hinsichtlich des beschriebenen Betrugsphänomens.

Bei Auffälligkeiten wenden Sie sich an eine Polizeidienststelle
oder an den Ermittlungsbereich Cybercrime des Landeskriminalamtes
Bremen: cybercrime(at)polizei.bremen.de




Rückfragen bitte an:
Pressestelle Polizei Bremen
Kirsten Dambek
Telefon: 0421 / 362 12114
pressestelle(at)polizei.bremen.de
http://www.polizei.bremen.de
http://www.polizei-beratung.de


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Datum: 09.12.2015 - 11:46 Uhr
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