Elmshorn - Polizei zerschlägt Internethandel mit "Legal Highs"
(ots) -
Der Kriminalpolizei in Elmshorn ist ein Schlag gegen den illegalen
Handel mit sogenannten "Legal Highs" gelungen. Es handelt sich dabei
um Mischungen von Kräutern und Pflanzenteilen, die mit synthetischen
Substanzen versetzt werden, um eine berauschende Wirkung
herbeizuführen, wenn sie geraucht werden. Sie werden unter anderem
als Kräutermischungen, Lufterfrischer, Reiniger oder Badesalze
angeboten.
Anlass waren Vorfälle, die sich am 10.11.2015 in Elmshorn
ereigneten. Seinerzeit mussten mehrere Schülerinnen und Schüler
Elmshorner Schulen mit schweren Ausfallerscheinungen ärztlich
versorgt werden, da sie eine zu dem Zeitpunkt noch unbekannte
Substanz konsumiert hatten. Die Kriminalpolizei hatte in dieser Sache
die Ermittlungen aufgenommen.
Die Ermittlungsgruppe Rauschgift der Kriminalpolizei Elmshorn
konnte die mutmaßliche Herkunft der Substanz aufklären und
nachweisen, dass die hier konsumierten "Legal Highs" alles andere als
legal sind. So konnten im Rahmen eines Durchsuchungseinsatzes am
7.12.2015 in Elmshorn mehr als 4 kg der besagten Mischungen sowie
weitere Beweismittel sichergestellt werden. Eine diesbezügliche
kriminaltechnische Untersuchung ergab, dass es sich bei den
Kräutermischungen um verbotene Substanzen nach dem
Betäubungsmittelgesetz handelte. Im Zuge weiterer
Durchsuchungsmaßnamen in Privatwohnungen und Firmen konnten in
derselben Nacht und am Folgetag weitere Beweismittel sichergestellt
werden, die darauf hindeuteten, dass hier ein bundesweiter Handel mit
den illegalen Substanzen per Postversand abgewickelt worden war.
Zwei Täter, ein 44-jähriger und ein 25-jähriger Elmshorner, welche
den Ermittlungsbehörden jeweils aus vorangegangenen Verfahren bekannt
gewesen sind, wurden festgenommen. Sie dürften die Drogen über
mindestens zwei Web-Shops im Internet in erheblichem Umfang
vertrieben haben. Der 44-jährige mutmaßliche Haupttäter wurde am
8.11.2015 nach Erlass eines Haftbefehls durch das Amtsgericht Itzehoe
in Untersuchungshaft genommen.
Beide Täter werden sich nun wegen des Verdachts des Handels mit
Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten müssen. Überdies werden
auch die Käufer, die auf den Internetplattformen Kräutermischungen
bestellt haben, wegen des Verdachts des Erwerbs von Betäubungsmitteln
strafrechtlich verfolgt. Die Ermittlungen diesbezüglich dauern an.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang nochmals vor dem Konsum
unbekannter Substanzen, die für gewöhnlich in bunten
Kleinverpackungen gehandelt werden. Etwaige Aufschriften auf den
Verpackungen oder Hinweise in Bezug auf die Inhaltsstoffe stellen in
diesem Zusammenhang keinerlei Qualitätsmerkmal dar. Diese Stoffe
gelten grundsätzlich als gesundheitsgefährdend, wie dieser Fall der
Ermittlungsgruppe Rauschgift zeigt.
Polizeidirektion Bad Segeberg
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Nico Möller
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Datum: 09.12.2015 - 14:33 Uhr
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