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Neues Verfahren verhindert Munition an Stränden

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(ots) -
Aufgrund von Kampfmittelfunden nach den Strandaufspülungen von
Rerik und Boltenhagen und vor dem Hintergrund, dass auch zukünftig
auf Sandaufspülungen zum Küstenschutz nicht verzichtet werden kann,
wurde von der Landesregierung M-V beschlossen, das bisherige
Verfahren zur Separation von Kampfmitteln beim Spülvorgang zu
überprüfen und zukünftig die Entnahme des Spülguts und die Selektion
von möglicherweise vorhandenen Kampfmitteln intensiver zu
kontrollieren. Ein erster Test mit einer neuartigen Siebtechnologie
erfolgte bei einer gegenwärtig laufenden Sandaufspülung auf
Hiddensee.

Am 07.12.2015 fand hierzu eine technische Abnahme statt, bei der
unter Anwesenheit von Bergamt als Genehmigungsbehörde für
Sandentnahmen, dem Staatlichem Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg als verantwortliches Amt für den Küstenschutz,
und dem Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern die neue
Anordnung mit der Siebtechnologie untersucht, im Einsatzbetrieb
überprüft und die Wirksamkeit der Separation von Kampfmitteln mit dem
Einbringen von entsprechenden Prüfstücken in das Spülgut getestet
wurde.

"Der Munitionsbergungsdienst hat neben der Gefahrenbeseitigung bei
Munitionsfunden primär die Aufgabe schon in der Vorsorge alles zu
tun, um neue Munitionsbelastungen erst gar nicht entstehen zu
lassen", so Innenminister Lorenz Caffier. "Mit ihrem beratenden
Fachverstand haben die Munitionsexperten unseres Landes nun an einem
sicheren Verfahren mitgewirkt, mit dem ausgeschlossen werden kann,
dass möglicherweise belastetes Material an unsere Strände gelangt."

Bei der neuen Verfahrensweise wird das gesamte Spülgut nun an Land
durch einen Siebkorb gespült, der mit einer Maschenweite von 12 mm
alle zu erwartenden Kampfmittel, wie beispielsweise
Flugzeug-Bordwaffenmunition ab Kaliber 12,7 Millimeter zurückhält.





Bereits bei der ersten Testspülung zeigte sich der Erfolg und die
Wirksamkeit des Verfahrens. Zu Testzwecken wurden bewusst rot
gekennzeichnete Prüfkörper in Form von Granaten im Kaliber 12,7 mm,
15 mm und 2 cm, die keinen Sprengstoff enthalten und somit ein
Höchstmass an Sicherheit im Handling bieten, in den Spülstrom
verbracht.

Nach der Testspülung wurden neben den genannten Prüfkörpern auch
zwei Blindgänger von 2 cm Sprenggranaten aus dem Sand separiert, die
ohne neue Siebtechnik mit an den Strand verbracht worden wären und
gegebenenfalls zu einer Gefährdung von Passanten geführt hätten. Das
neue Verfahren sieht auch vor, dass nach dem Herausziehen des Korbes
aus dem frisch aufgespülten Sand das im Korb zurückgehaltene
Material, wie Sand, Steine und Muschelschalen durch eine
Kampfmittelräumfirma auf Munitionsreste oder -teile nachkontrolliert
werden muss.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 09.12.2015 - 15:04 Uhr
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