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Frankenberg - Romance- oder Love-Scamming - zwei aktuelle Fälle im Landkreis Waldeck-Frankenberg

ID: 1361243

(ots) - Warnmeldung des hessischen Landeskriminalamtes vom
03.12.2015

Falsche Liebesschwüre im Internet sorgen nicht nur für gebrochene
Herzen, sondern können für die Betroffenen weitreichende Folgen
haben: nicht selten erschleichen sich sogenannte "Love-" oder
"Romance Scammer" neben dem Vertrauen ihrer Opfer auch deren Geld. Im
schlimmsten Fall bringen sie ihre Opfer sogar in straf- und
zivilrechtliche Schwierigkeiten. Das diese Masche auch im Landkreis
Waldeck-Frankenberg aktuell ist, zeigen zwei Fälle aus dem
Frankenberger Land, die allerdings glimpflich verlaufen sind. In
einem Fall kam die Betroffene mit einem "blauen Auge" davon und
erlitt keinen finanziellen Schaden, im zweiten Fall war der
finanzielleS chaden mit einer mittleren dreistelligen Summe noch
überschaubar.

Die hessische Polizei warnt vor Liebesbetrügern im Internet! Diese
Betrugsmasche wird auch als "Love"- oder "Romance Scam" (scam, engl.
Bezeichnung für Betrug) bezeichnet und ist im Internet weit
verbreitet.

Beim "Romance Scam" spielen die Täter ihren Opfern eine
Liebesbeziehung vor, um diese dann finanziell zu schädigen.

Opfer dieses Deliktes sind sowohl Männer als auch Frauen, zumeist
in der zweiten Lebenshälfte.

Wie nehmen "Scammer" Kontakt zu ihrem Opfer auf?

Die Kontaktaufnahme durch einen "Scammer" kann grundsätzlich über
jedes Internetportal erfolgen. Da es sich beim "Romace Scam" um eine
spezielle Form des Vorschussbetrugs handelt, suchen sich die Täter
ihre Opfer verstärkt auf Singleportalen oder mit Hilfe von
"Dating-Apps".

Je nach Präferenz des Opfers geben sich die Täter entweder als
"gutaussehender und erfolgreicher Traummann" oder "bezaubernde
Traumfrau" aus.

Wie gehen die Täter vor?

Diese Elemente der Betrugsmasche bleiben immer gleich: -Ein




persönliches Treffen mit dem "Traumpartner" ist aus verschiedenen
Gründen nicht möglich und der Kontakt erfolgt ausschließlich über
Internet und Telefon. -Der "Traumpartner" gibt vor, beruflich nach
Westafrika zu müssen oder ist bereits da. -Der "Traumpartner" oder
ein enges Familienmitglied erleidet einen schweren Schicksalsschlag
und bittet um Geld, teure Elektronikartikel oder Dienstleistungen.
-Alternativ wird auch um Geld für ein Flugticket oder Visum gebeten,
um ein gemeinsames Treffen zu ermöglichen. Ein vereinbartes Treffen
lässt der "Traumpartner" dann kurzfristig platzen.

Hierbei muss man beachten, dass die Täter ihre Opfer teilweise
über Monate umgarnen und dabei sehr charmant sein können.

Der Betrug beginnt erst, wenn das Opfer emotional stark
eingebunden ist.

Die gängigste Art um Geld zu bitten, ist hierbei eine
Bargeldanweisung ins Ausland. Als Anbieter werden häufig "Western
Union" oder "MoneyGram" genutzt.

Wenn die Täter um Geld bitten, werden diese immer betonen, dass
sie das Geld zurückzahlen wollen. Nicht selten werden die Opfer unter
starken emotionalen Druck gesetzt. Diese emotionale Erpressung kann
so weit gehen, dass der Täter mit Selbstmord droht, wenn das Opfer
seinen Forderungen nicht nachkommt.

Wer sind die Betrüger?

Am anderen Ende der Leitung sitzen professionelle Banden, die hohe
Erfahrungswerte im Umgang mit ihren Opfern haben.

Diese Täter haben mit dem Bild des vermeintlichen "Traumpartners"
nichts gemeinsam. Häufig handelt es sich sogar um mehrere Personen,
die sich abwechseln und denen das Opfer in vertraulichen Gesprächen
intimste Informationen Preis gibt.

Da die Täter oft im Ausland sitzen, gestalten sich die
polizeilichen Ermittlungen entsprechend aufwendig. Grundsätzlich
lässt sich jedoch sagen, dass jeder Euro, der überwiesen wird,
unwiederbringlich verloren ist.

Welche Folgen hat "Romance Scamming" für die Opfer?

Da die Täter ihren Opfern über eine längere Zeit ein sehr inniges
und vertrauensvolles Verhältnis vorspielen, sind die Opfer nach einem
Betrug emotional stark erschüttert. Gleichzeitig beenden die Täter
den Betrug erst, wenn sie merken, dass das Opfer kein Geld mehr
schickt - im Zweifelsfall nehmen sie den finanziellen Ruin ihres
Opfers billigend in Kauf.

Eine weitere Gefahr kann auch darin bestehen, dass die Täter ihre
Opfer bitten, Geld oder Waren in Empfang zu nehmen und weiter zu
versenden.

Sowohl das Geld wie auch die Waren stammen hierbei ausnahmslos aus
anderen kriminellen Handlungen und die Opfer machen sich wegen des
Verdachts der Geldwäsche strafbar.

Eine andere beliebte Forderung der Täter ist, die Bitte ein
gemeinsames Konto zu eröffnen.

Abgesehen von den emotionalen und finanziellen Folgen, können den
Opfern somit straf- und zivilrechtliche Konsequenzen drohen!

Wie erkenne ich einen Liebesbetrüger?

Die Betrüger kommunizieren oft in gutem Englisch. Wer auf
deutschen Singleportalen mit einer kurzen, unpersönlichen Nachricht
in Englisch zum Chat eingeladen wird, sollte bereits vorsichtig
werden.

Die Profilbilder der Betrüger sind häufig aus dem Internet
gestohlen. Oft sind diese unscharf und nur in kleiner Auflösung
verfügbar. "Weibliche"-Scammer locken dagegen mit schönen Fotos, auf
denen sie oft leicht bekleidet sind.

Im Kontakt mit dem Opfer überhäufen die Täter ihre Opfer mit
Liebesschwüren, Liebeserklärungen und stellen sehr schnell eine
Hochzeit und ein gemeinsames Leben in Aussicht. Die Täter bezeichnen
ihr Opfer sehr schnell als "Ehemann" oder "Ehefrau".

Sehr schnell wird eine Verbindung ins Ausland hergestellt.
Entweder der Partner ist bereits im Ausland oder er muss aus
dringenden beruflichen oder familiären Gründen dort hin. "Männliche
Scammer" haben häufig eine Verbindung nach Westafrika, insbesondere
Nigeria und Ghana, "weibliche Scammer" wohnen zumeist in
osteuropäischen, südostasiatischen oder südamerikanischen Ländern.

Die Betrüger bitten um Geld, die Eröffnung eines gemeinsamen
Kontos, den Versand von Päckchen oder um Ausweiskopien.

Um einen ersten Verdacht zu bestätigen, kann man den Namen des
Internetkontaktes mit dem Zusatz "Scammer" in eine Suchmaschine
eingeben.

Wie verhalte ich mich, wenn ich betrogen wurde?

Brechen Sie den Kontakt ab und nutzen Sie die Möglichkeiten, einen
Betrüger zu blockieren.

Falls Sie bereits auf Forderungen der Betrüger eingegangen sind,
werden diese sehr hartnäckig sein: Ignorieren Sie daher konsequent
weitere Versuche der Kontaktaufnahme.

Sichern Sie den gesamten Schriftverkehr mit den Betrügern und
heben Sie sämtliche Überweisungsbelege etc. auf.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Polizei und erstatten Sie
Strafanzeige.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter
www.polizei-beratung.de

Quelle: Warnmeldung HLKA vom 03.12.2015

Volker König Polizeihauptkommissar




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Polizeidirektion Waldeck-Frankenberg
Pommernstr. 41
34497 Korbach
Pressestelle

Telefon: 05631/971 160 oder -161
Fax: 05631/971 165
E-Mail: pp-poea-korbach-ast.ppnh(at)polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de


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Datum: 10.12.2015 - 12:04 Uhr
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